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Grundstückseigentümer fordern Canyoningverbot im Ostertal bei Gunzesried

Ostertal

Grundstückseigentümer fordern Canyoningverbot im Ostertal bei Gunzesried

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    Der Ostertaltobel ist ein El Dorado für Canyoning. Aber der Tobel wird durch zu viele Nutzer belastet, beklagen die Grundstückseigentümer.
    Der Ostertaltobel ist ein El Dorado für Canyoning. Aber der Tobel wird durch zu viele Nutzer belastet, beklagen die Grundstückseigentümer. Foto: Ulrich Weigel

    Ein Canyoning-El-Dorado ist das Ostertal bei Gunzesried (Gemeinde Blaichach). Dort aber wird derzeit ein Verbot diskutiert, weil die Grundbesitzer Schäden durch eine Übernutzung beklagen. Manche nehmen am Wochenende wegen des Ansturms gar Reißaus. Es müssen klare Regelungen her, ist sich der Blaichacher Gemeinderat einig – und wird dabei von einem Sonthofer Canyoning-Unternehmer unterstützt. „Bevor es unklare Lösungen wie bisher gibt, sollten lieber Verbote ausgesprochen werden“, sagt Thomas Waibel vom Canyoning-Anbieter „Purelements“ aus Sonthofen. Er habe schon mehrfach das Landratsamt kontaktiert. „Wir betteln seit Jahren um klare Regeln“, sagt Waibel, „aber bekommen keine Antwort“. Eine Beschränkung müsse her, denn das Ostertal werde von Gruppen regelrecht überschwemmt. Nach wie vor gilt eine Vereinbarung des Landkreises Oberallgäu aus dem Jahr 2003: Darin ist unter anderem geregelt, dass der Ostertaltobel vom 1. Juni bis zum 30. September begangen werden darf. Kontrollen gebe es nicht.

    Mehr über das Thema erfahren Sie in der Dienstagsausgabe des Allgäuer Anzeigeblatts vom 03.07.2018. Die Allgäuer Zeitung und ihre Heimatzeitungen erhalten Sie in den jeweiligen AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper

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