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Nach Gasexplosion in Rettenbach am Auerberg: Darauf müssen Hausbesitzer achten

Expertentipps

Nach Gasexplosion in Rettenbach am Auerberg: Darauf müssen Hausbesitzer achten

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    Beschädigte Gasleitungen gibt es immer mal wieder. Hier wurde die Leitung durch Baggerarbeiten beschädigt.
    Beschädigte Gasleitungen gibt es immer mal wieder. Hier wurde die Leitung durch Baggerarbeiten beschädigt. Foto: Benjamin Liss

    Durch eine Gasexplosion am Sonntagvormittag, 19.05.19, in Rettenbach am Auerberg sind zwei Menschen ums Leben gekommen. Eine Frau wurde lebensgefährlich verletzt.Laut Polizeiangaben ist aus einer Flüssiggasleitung,die sich auf dem Grundstück des Hauses befindet, über einen längeren Zeitraum Gas ausgetreten. Die Leitung wurde vermutlich bei Baggerarbeiten vor zwei Jahren beschädigt.Flüssiggas ist nicht gleich Erdgas Flüssiggas wird ebenso wie Erdgas zum Heizen, Kochen und zur Warmwasserbereitung verwendet. Es wird dazu beim Verbraucher meist oberirdisch in Flüssiggaslagerbehältern gelagert, die durch Tankfahrzeuge befüllt werden. In Gasflaschen eignet es sich auch für mobile Anwendungsgebiete wie zum Beispiel zum Grillen und für's Camping. Flüssiggas wird hauptsächlich in Haushalten verwendet, wo es kein öffentliches Erdgasnetz gibt. Möchten Hausbesitzer in diesen Fällen trotzdem mit Gas heizen, dann müssen sie sich eigenständig mit Gas - also Flüssiggas versorgen, erklärt Marcus Geske von den Memminger Stadtwerken. Der Technische Leiter der Memminger Stadtwerke möchte Hausbesitzern, die mit Gas heizen, die Angst nehmen: "Die Leute dürfen auf keinen Fall dazu verfallen, Flüssiggas mit Erdgas zu verwechseln. Die öffentliche Erdgasversorgung ist eine sichere Sache und wird regelmäßig von den Netzbetreibern kontrolliert." Einmal im Jahr sollte aber auch der Hausbesitzer eine Hausschau machen und seine Heizinstallation überprüfen. Wer Flüssiggas auf seinem Grundstück hat, sei laut Geske ebenfalls für die Kontrolle zuständig und muss Leitungen eigenständig auf Mängel überprüfen. Baggern nur mit Plänen Immer wieder werden Gasleitungen durch Baggerarbeiten beschädigt.So auch am vergangen Mittwoch in Immenstadt.Eigentlich dürfte es soweit gar nicht kommen. "Jeder, der im Erdreich baggert, muss sich beim Netzbetreiber Pläne zu den gelegten Leitungen holen. Nur wo ich weiß, da ist keine Leitung, darf ich ran", so der Experte.Wie eine Explosion entsteht Nur weil eine Leitung beschädigt wurde, kommt es nicht gleich zur Explosion. Das Gasgemisch muss zündfähig sein. Eine Zündfähigkeit ist gegeben, wenn die Konzentration des Gases zwischen der oberen und unteren Explosionsgrenze liegt. Kommt dann noch ein Funke hinzu, explodiert das Gemisch. Als Zündquelle reicht oft schon das Betätigen eines Lichtschalters oder einer Klingel aus.Wie Hausbesitzer im Notfall handeln sollten In der Regel wird Gasen ein bestimmter Geruchsstoff beigesetzt, damit auch ein Laie undichte Stellen erkennen kann. Wenn ein Hausbesitzer diesen Gasgeruch feststellt, sollte er umgehend den Störungsdienst anrufen. "Dieser Service ist kostenlos und wir sind bei einem Fehlalarm auch nicht böse", so Geske. In 99 Prozent der Fälle seien es Fehlalarme. "Das ist gut so. Die Leute sollen sensibel sein und darauf reagieren." Bei Verdacht eines Gasaustritts sollten Hausbesitzer Fenster und Türen öffnen. Außerdem sollte das Gebäude sofort verlassen werden und die Betätigung aller elektrisch betriebenen Geräte ist untersagt. Vor Ort prüfen die Experten dann mit Spürmessgeräten, ob Gas ausgetreten ist und handeln dementsprechend. Keine Angst vor Erdgas In Notfällen sind die Netzbetreiber jederzeit zu erreichen und in spätestens 30 Minuten vor Ort. Der Technische Leiter der Memminger Stadtwerke möchte den Menschen die Panik nehmen: "Man braucht vor Erdgas keine Angst zu haben. Man kann sich auf die Dichte der Leitungen und die Arbeit der Netzbetreiber verlassen."

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