Als erster Allgäuer Landkreis gilt das Ostallgäu ab Freitag als Corona-Hotspot. Am Donnerstag hat der Landkreis mit einer Inzidenz von 1.054,9 die 1.000er-Marke überschritten.
Diese Regeln gelten ab Freitag im Ostallgäu
Dementsprechend werden die Corona-Regeln im Ostallgäu ab Freitag verschärft. Unter anderem müssen die Gastronomie, Beherbergungsbetriebe und Betriebe, die körpernahe Dienstleistungen anbieten, sowie Sport und Kulturstätten schließen. Zudem sind Kultur-, Freizeit- und Sportveranstaltungen sowie Präsenzangebote von Hochschulen, außerschulischen Bildungseinrichtungen und Einrichtungen der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung verboten. Zu letzteren zählen unter anderem Musikschulen, Fahrschulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung. Von einer Schließung ausgenommen sind Friseure. Dort gilt die 2G-Regel. Auch medizinische, therapeutische und pflegerische Leistungen sowie die Abgabe von Speisen und Getränken zum Mitnehmen sind weiterhin erlaubt. Für den Handel gilt eine Obergrenze von 20 Quadratmetern pro Kunde.
Wie lange gilt das Ostallgäu als Hotspot?
Das Ostallgäu gilt solange als Hotspot, bis der Landkreis den Inzidenzwert von 1.000 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen nicht mehr überschreitet. In diesem Fall informiert das Landratsamt darüber. Die Bekanntmachung im Wortlaut und mit weiteren Details finden Sieauf der Homepage des Landratsamtes.