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Verordnung zur Zulassung verwirrt Metzger

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Verordnung zur Zulassung verwirrt Metzger

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    Marktoberdorf/Ostallgäu (id). Noch immer ist die Unsicherheit unter den handwerklichen Metzgereien groß. Sie hat ihren Grund in der Frage, wer von ihnen aufgrund des seit dem 1. Januar 2006 geltenden europäischen Lebensmittelrechts wie industriell arbeitenden Betriebe eine Zulassung braucht und wer nicht.

    Deshalb hatten die Innungs-Obermeister Richard Kaufmann von der Metzger-Innung Füssen und Ulrich Kuhn von der Innung Kaufbeuren-Marktoberdorf den stellvertretenden Geschäftsführer und fachtechnischen Berater Rolf Anger vom Fleischerverband Bayern zu einer gemeinsamen Versammlung eingeladen.

    Der Fleischerverband Bayern habe dafür gekämpft, dass die registrierten (handwerklichen) Betriebe wie die industriellen Betriebe zugelassen und damit gleichgestellt werden. Der Sinn dieser Gleichstellung sei, dass es im Grundsatz keine zwei Klassen-Hygiene, sondern nur eine Hygiene gebe, führte Obermeister Ulrich Kuhn aus.

    'Wir kommen um eine Zulassung nicht herum', betonte Referent Rolf Anger. Dass bedeute nicht, dass die Betriebe nun möglichst schnell zulassen sollten. Fakt sei aber, dass alle Betriebe, die eigene Schlachtung betreiben, zulassungspflichtig sind. Das gelte ebenso für Betriebe, die 30 Prozent ihres Umsatzes außerhalb ihres Grundstücks erwirtschafteten, also zum Beispiel über Filialen, Auslieferungen, Partyservice. Umgekehrt könne derjenige, der zwar nicht schlachtet, aber in der Wurstküche produziere und dann bei sich im Laden anbietet, so viel verkaufen wie er wolle und dann nicht zulassungspflichtig sein. Auch wer Sonderprodukte herstelle komme wohl um eine Zulassung nicht herum. Weitere Informationen habe der Verband in einem Ordner zusammengestellt.

    Anger ging auf die Verhandlungen zwischen Fleischerverband und EU ein. Dem Verband sei es wichtig gewesen, dass die Innungsbetriebe nicht vom Markt abgehängt werden.

    Leistungsnachweis fordern

    Es schloss sich eine rege Diskussion mit den anwesenden Veterinären und Lebensmittelüberwachern über die weggefallene Hackfleischverordnung an. Dabei wurde empfohlen, nach wie vor - auch in der Berufsschule - den entsprechenden Leistungsnachweis über die Bearbeitung von Hackfleisch zu verlangen. Denn es handele sich noch immer um ein recht sensibles Lebensmittel.

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