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Süße Pakete für die Arbeitsagentur - Büroleiterin der Vorteilsannahme schuldig

Gericht

Süße Pakete für die Arbeitsagentur - Büroleiterin der Vorteilsannahme schuldig

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    Süße Pakete für die Arbeitsagentur - Büroleiterin der Vorteilsannahme schuldig
    Süße Pakete für die Arbeitsagentur - Büroleiterin der Vorteilsannahme schuldig Foto: Peter Endig (dpa-Zentralbild)

    Schokoladeneier zu Ostern, Baumkuchen oder Dresdner Stollen zu Weihnachten: Der Betreiber einer Tabledance-Bar in Immenstadt sorgte über Jahre dafür, dass in der Abteilung "Arbeitsgenehmigung für Ausländer" der Arbeitsagentur Kempten kein Mangel an Süßwaren herrschte.

    Weil die Büroleiterin der Abteilung sich den Inhalt der Geschenkpakete mit ihren Kollegen schmecken ließ, ist die Frau vom Amtsgericht Kempten der Vorteilsannahme für schuldig befunden worden. "Wir wussten nicht, wie teuer die Geschenkpakete waren", sagte die 39-Jährige vor Gericht. Deswegen sei es in der Abteilung üblich gewesen, sich den Inhalt der Pakete zu teilen. "Denn es war klar, dass wir keine Geschenke über zehn Euro annehmen dürfen." Drei bis sechs Angestellte der Arbeitsagentur hätten jeweils von den Süßigkeiten gegessen.

    Nach Angaben der Staatsanwaltschaft gingen in den Jahren 2005 und 2006 bei der Abteilung der Arbeitsagentur mindestens vier Pakete im Wert von 35 bis 130 Euro ein. Absender war ein Bar-Betreiber, der die edlen Süßwaren "für die aus seiner Sicht sehr angenehme Zusammenarbeit und zur Pflege des weiteren Klimas" schickte, so die Staatsanwaltschaft. Die Abteilung der Arbeitsagentur war mit der Erteilung von Arbeitsgenehmigungen für Tänzerinnen der Bar befasst.

    Die Beschuldigte wies jedoch darauf hin, dass in Kempten keine Arbeitsgenehmigungen erteilt wurden. Die Entscheidung darüber habe die Arbeitsagentur in Nürnberg getroffen. Die Kemptener Abteilung habe die Bescheide nur weiter geleitet.

    Während der Richter eine Einstellung des Verfahrens anregte, lehnte dies die Staatsanwältin ab. Sie sah den Vorwurf der Vorteilsannahme bestätigt. Das Gericht sprach die 39-Jährige schließlich schuldig, beließ es aber bei einer Verwarnung.

    Der Fall steht im Zusammenhang mit der Bestechungsaffäre im Landratsamt Oberallgäu. Mitarbeiter der Ausländerbehörde hatten in größerem Umfang Geschenkpakete angenommen. Absender war ebenfalls der Betreiber der Tabledance-Bars.

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