Im Oktober hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zwei Verfassungsbeschwerden stattgegeben, die sich gegen die Erhebung von Zweitwohnungsteuern in Oberstdorf und Sonthofen wenden. Die beiden Gemeinden müssen nun bis Ende März 2020 eine neuer Steuersatzung erlassen. Wie die Allgäuer Zeitung berichtet, ist auch Oberstaufen, wie 16 andere Oberallgäuer Kommunen, von diesem Zweitwohnungssteuer-Urteil betroffen. Auch hier sei rasches Handeln angesagt, da bislang die gleiche Berechnungsgrundlage galt, erklärt Staufens Bürgermeister Martin Beckel gegenüber der AZ. Deshalb stand das Thema schon jetzt auf der Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses des Marktgemeinderates, heißt es bei der AZ weiter. Einen Mietpreisspiegel erstellen zu lassen sei allerdings, wie zunächst gedacht, nicht erforderlich. Der Mieterverein und der Haus- und Grundbesitzerverein habe bereits einen Mietpreisspiegel für "Sonthofen, Immenstadt und die Nachbarkommunen" erstellt. Dort sei nur eine Ergänzung notwendig. Die Ausschuss-Mitglieder waren sich darüber einig, dass durch die Veränderung der Berechnungsgrundlage die Zweitwohnungssteuereinnahmen der Kommune gleich bleiben sollen, erklärt die AZ in ihrer Dienstagsausgabe. In diesem Jahr lagen sie bei rund 1,2 Millionen Euro. Bislang wurde die Zweitwohnungssteuer auf Grundlage der Einheitswerte von 1964 berechnet, künftig soll dafür die tatsächliche Nettokaltmiete dienen. Wie die AZ berichtet, soll dazu einerseits der ergänzte Mietpreisspiegel benutzt werden, andererseits müssen die Zweitwohnungsbesitzer Angaben insbesondere zur Ausstattung machen. In den nächsten Wochen erhalten sie dazu ein Anschreiben der Gemeinde.
Bis zu vier Mal so viel: Tarifänderung der Zweitwohnungssteuer sorgt für Ärger im Oberallgäu
Mehr über das Thema erfahren Sie in der Dienstagsausgabe des Allgäuer Anzeigeblatts vom 26.11.2019. Die Allgäuer Zeitung und ihre Heimatzeitungen erhalten Sie in den jeweiligen AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper