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Zweitwohnungssteuer in Oberstdorf und Sonthofen verfassungswidrig

Bundesverfassungsgericht

Zweitwohnungssteuer in Oberstdorf und Sonthofen verfassungswidrig

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    Symbolbild.
    Symbolbild. Foto: Werner Kempf

    Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Donnerstag zwei Verfassungsbeschwerden stattgegeben, die sich gegen die Erhebung von Zweitwohnungsteuern in Oberstdorf und Sonthofen wenden. Die Gemeinden müssen die Berechnungsgrundlage für die Zweitwohnungssteuer nun überarbeiten. Beiden Kommunen gewährten die Richter eine Übergangsfrist bis zum 31. März 2020. Bisher wird in Oberstdorf und Sonthofen die Zweitwohnungssteuer auf Grundlage der Einheitswerte von 1964 berechnet. Wie das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag entschied, verstößt das jedoch gegen das Grundgesetz. Die Richter gaben dadurch Klagen von zwei Eigentümern statt, die in Sonthofen und Oberstdorf eine Zweitwohnung haben. Ein Karlsruher Urteil zur Grundsteuer aus dem April 2018 ist Grundlage dieser Entscheidung. Der Erste Senat hatte damals die Vorschriften zur Einheitsbewertung von Grundstücken nach den Verhältnissen von 1964 für verfassungswidrig erklärt. Die Grundsteuer muss deshalb reformiert werden. In der Folge wurde nun auch die Zweitwohnungssteuer beanstandet.

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