Halblech (biw). - Der Halblecher Flächennutzungsplan (FNP), der den Gemeinderat seit Jahren beschäftigt, ist einstimmig gebilligt worden. Ab November gibt es eine letzte öffentliche Auslegung des Plans. Bis in die Nacht diskutierten die Halblecher Räte die Einwände und Bemerkungen der Träger öffentlicher Belange sowie von Privatpersonen. Insgesamt 41 standen auf der Tagesordnung. Wichtigster Punkt: Baugebiete in Buching-Nord, am Buchinger Bach und an der Trauchgauer Ach werden wegen Hochwassergefahr und einem Naturschutzgebiet gestrichen. Nachdem sich laut Bürgermeister Bernhard Singer die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans samt integriertem Landschaftsplan bereits über ein Jahrzehnt hingezogen hat, habe man mit der jetzt vorgenommenen Neuaufstellung 'einen großen Schritt nach vorne getan'. Ein Memminger Ingenieurbüro arbeitet an dem FNP, nachdem sich die Ortsplanungsstelle Augsburg aufgelöst hatte (wir berichteten). Geograph Bernd Munz vom Memminger Büro trug die Kritik an dem Plan zusammen und präsentierte sie dem Gremium. Rathauschef Singer betonte nochmals, dass es bei der Ausweisung von Baugebieten Ziel sei, nur so viel Flächen durch Bebauungspläne zu verplanen, wie vom Ort auch benötigt werden. Für eine lange Diskussion sorgte das potenzielle 1,2 Hektar große Baugebiet oberhalb des Kenzenweges, 'Buching-Nord'. Eine Bebauung dort sei auf keinen Fall vertretbar, so die Kritik vom Bund Naturschutz. Hier handle es sich um eine ökologisch äußerst hochwertige Fläche. Auch Bernd Munz riet dem Halblecher Gremium, das Wohngebiet aus dem FNP herauszunehmen. Seine Begründung: 'Bei einer Bebauung wären für ein Hektar Bauland drei Hektar an Ausgleichsflächen notwendig. Das ist nicht sinnvoll.' Einstimmig beschlossen daher die Räte, oberhalb des Kenzenwegs kein Baugebiet auszuweisen. Auch über das Wohngebiet am Buchinger Bach wurde diskutiert. Die Untere Naturschutzbehörde als auch das Wasserwirtschaftsamt brachten den Einwand, dass aufgrund der aktuellen Hochwasserproblematik zwischen Bach und Häusern ein mindestens 50 Meter breiter Streifen unbebaut bleiben soll. Im bereits ausgewiesenen Baugebiet solle versucht werden, die noch nicht bebauten Grundstücke freizuhalten. Singer schlug vor, falls dort eine Bebauung anstehe, sicherzustellen, dass selbst ein 100-jähriges Hochwasser beim Anlieger keine Schäden versursacht.
Trauchgauer Ach: Hochwasser Auch was die Hochwasserfreilegung der Trauchgauer Ach betrifft, wolle man, so Singer, zunächst mit der Ausweisung als Baugebiet abwarten. Das Wasserwirtschaftsamt bemerkt, dass eine Ausweisung zum Baugebiet erst dann sinnvoll sei, wenn in diesem Gebiet die Hochwasergefahr gebannt ist, zumal das vorgesehene Baugebiet im Überschwemmungsbereich der Ach liegt. Mit einer Gegenstimme entschied sich das Gremium dafür, hier keine weitere Baufläche auszuweisen. Die Ostallgäuer Kreisgruppe des Bundes Naturschutz bemängelte bei ihrer Stellungnahme, dass im Flächennutzungsplan zu wenig auf die Bedeutung des Landschaftspflegeverbands eingegangen werde. Dieser Punkt wird noch ausführlich aufgenommen. Denn die Räte waren sich einig, dass ein Landschaftspflegeverband gerade in der heutigen Zeit, wo sich immer mehr Landwirte zurückziehen, enorm wichtig sei, um hier die Lücken in der Landschaftspflege zu füllen. Erst vor kurzem entschied sich die Gemeinde, dem Ostallgäuer Verband beizutreten.