In Sachen Hochwasserschutz für das Günztal geht es voran: Die Regierung von Schwaben hat jetzt das Raumordnungsverfahren (siehe Infokasten) für das vom Wasserwirtschaftsamt Kempten ausgearbeitete Projekt abgeschlossen. Für das Wasserwirtschaftsamt ist damit die erste Hürde geschafft. "Jetzt haben alle Beteiligten eine gewisse Klarheit, auf welcher Basis es weitergeht", so Landrat Hans-Joachim Weirather gestern Vormittag auf einer Bürgermeister-Dienstbesprechung in Sontheim, bei der er die Unterallgäuer Rathauschefs über den neuen Sachstand informierte. Wie mehrfach berichtet, plant das Wasserwirtschaftsamt im Landkreis den Bau von Rückhaltebecken zum Schutz vor einem 100-jährlichen Hochwasser.
Vom Wasserwirtschaftsamt waren insgesamt zwölf mögliche Beckenstandorte an der Westlichen und Östlichen Günz sowie an der Schwelk in das Raumordnungsverfahren eingebracht worden. Zur Gewährleistung des Hochwasserschutzes sollen insgesamt fünf Becken mit einem Rückhaltevolumen von etwas mehr als acht Millionen Kubikmeter gebaut werden.
Standorte "Hundsmoor" und "Hawangen" ungeeignet
Die Standorte "Hundsmoor" und "Hawangen" (siehe Grafik) entsprechen nach Auffassung der Regierung nicht den Anforderungen der Raumplanung - aus Gründen des Natur-, Landschafts- und Artenschutzes.
Nach Anhörung der betroffenen Kommunen, Behörden und Fachstellen sowie nach öffentlicher Auslegung der Projektunterlagen in den Gemeinden kommt die Regierung in ihrer Beurteilung daher zu dem Ergebnis, dass zehn Rückhaltebecken-Standorte infrage kommen. Von den vier Varianten an der Schwelk gibt die Regierung den Varianten Frechenrieden 1 und Frechenrieden 2 wegen der "geringeren Raumeingriffe" den Vorzug gegenüber Variante 3 und Frechenrieden Süd.
Mit diesen Vorgaben kann das Wasserwirtschaftsamt jetzt den Rahmenplan für die geplanten Maßnahmen zum Abschluss bringen. Der Rahmenplan ist Grundlage für die finanzielle Beteiligung der sieben Gemeinden, die einen Vorteil von den Rückhaltebecken haben werden.
Zwischen Kommunen und dem Freistaat Bayern sind dann entsprechende Vereinbarungen zu schließen, die Planung, Bau, Betrieb, Unterhaltung und Finanzierung der einzelnen Becken detailliert regeln.
Sind diese Vereinbarungen beendet, können Planer und Ingenieure mit der sogenannten Genehmigungsplanung der einzelnen Becken beauftragt und entsprechende Planfeststellungsverfahren beim Landratsamt Unterallgäu eingeleitet werden.
"Es ist keine Frage ob es kommt, sondern wann", sagte der Landrat mit Blick auf ein Hochwasser. Klar ist laut Weirather, dass diese Maßnahmen immer auch persönliche Betroffenheit bedeuten werden. Er betonte aber, dass Belange von Grundstückseigentümern berücksichtigt werden sollten. Dennoch sei der Hochwasserschutz das oberste Ziel. (mz, sam)