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Arbeitslosigkeit rechtzeitig melden

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Arbeitslosigkeit rechtzeitig melden

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    Allgäu (az). - Arbeitslose müssen sich im Falle einer Arbeitslosigkeit rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit melden. Dies sei gerade für Saisonbeschäftigte, von denen es im Allgäu viele gebe, wichtig, sagt Karl Pagany von der Agentur für Arbeit Kempten. Den Betroffenen sei in der Regel sehr zeitig - manchmal schon zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses - bekannt, wann sie wieder arbeitslos sein werden.

    Unter 'rechtzeitig' versteht der Gesetzgeber den Tag, an dem bekannt wird, zu welchem Termin die Kündigung wirksam wird. Es genüge also nicht, den ersten Tag einer Arbeitslosigkeit abzuwarten und dann zur Arbeitsagentur zu gehen. Seit 2006 hat eine versäumte oder nicht rechtzeitige Meldung bittere Folgen. Dem Arbeitslosen droht dann eine Sperrzeit. Er bekommt für die erste Woche kein Arbeitslosengeld.

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