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Nach Urteil im Prozess um den Doppelmord von Altenstadt: Angeklagte legen Revision ein

Nach Urteil im Prozess

Doppelmord von Altenstadt: Alle Angeklagten legen Revision ein

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    Ein Absperrband der Polizei hängt am Hoftor eines Einfamilienhauses in Altenstadt. In dem Haus wurden die Leichen des älteren Paares entdeckt.
    Ein Absperrband der Polizei hängt am Hoftor eines Einfamilienhauses in Altenstadt. In dem Haus wurden die Leichen des älteren Paares entdeckt. Foto: picture alliance/dpa | Karl-Josef Hildenbrand

    Der Vorfall um den es geht passierte am 22. April 2023. In dieser Nacht soll der 38-jährige Sohn eines 70-jährigen Rentners zusammen mit seiner 33-jährigen Ehefrau den Rentner und seine 55-jährigen Partnerin umgebracht haben. Das Ehepaar soll den Vater des Angeklagten erstickt und die Ehefrau des Vaters erstochen haben. Der Grund soll Geld gewesen sein. 

    Sohn und Ehefrau sollen Vater und Partnerin wegen Geld ermordet haben

    Seit Januar lief deshalb vor dem Landgericht Memmingen der Prozess gegen den 38-Jährigen Sohn, seine 33-Jährige Frau und einen 32-jährigen Kumpel des Paares, der Beihilfe geleistet haben soll. Am 2. Mai 2024 hat die große Strafkammer des Landgerichts Memmingen im Verfahren wegen Tötung eines Ehepaars in Altenstadt die drei Angeklagten im Sinne der Anklage für schuldig gesprochen und verurteilt. Das angeklagte Ehepaar wurde jeweils wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, der dritte Angeklagte wegen Beihilfe hierzu zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten.

     Angeklagte legen Revision ein - Was das bedeuten kann

    Doch nun haben die drei Angeklagten Revision gegen das Urteil eingelegt, wie es seitens des Landgerichts Memmingen heißt. Das beutetet: Falls die Verteidiger der Angeklagten innerhalb der dafür vorgesehenen einmonatigen Frist die Revision begründen, wird der Bundesgerichtshof über sie entscheiden. Das Urteil und das im zugrundeliegende Verfahren wird dabei ausschließlich auf Rechtsfehler überprüft, das heißt, es findet keine erneute Beweisaufnahme (Zeugen- und Sachverständigenvernehmungen etc.) statt. Der Bundesgerichtshof prüft damit zum Beispiel, ob das Ausgangsgericht die richtigen Gesetze (zum Beispiel, wenn ein Gesetz im maßgeblichen Zeitraum geändert wurde) zutreffend angewandt hat und die von ihm erhobenen Beweise fehlerfrei gewürdigt hat.

    Falls das Revisionsgericht die Revision für begründet erachtet, wird das angefochtene Urteil aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung, durch eine andere Kammer oder ein anderes Gericht, zurückverwiesen. In bestimmten geregelten Einzelfällen kann das Revisionsgericht aber auch selbst eine, das Verfahren damit abschließende, Entscheidung treffen.

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