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Urteil im Doppelmord von Altenstadt: Lebenslange Freiheitsstrafe für Sohn und Schwiegertochter - besondere Schwere der Schuld

Landgericht Memmingen

Doppelmord von Altenstadt: Das Urteil gegen Sohn und Schwiegertochter ist gefallen

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    Im Doppelmord-Prozess von Altenstadt ist das Urteil gefallen. (Symbolfoto)
    Im Doppelmord-Prozess von Altenstadt ist das Urteil gefallen. (Symbolfoto) Foto: Alexander kaya

    Ehepaar wird in seinem Haus in Altenstadt getötet - Polizei nimmt Sohn und Schwiegertochter fest

    Im Prozess um den Doppelmord von Altenstadt (Landkreis Neu-Ulm) ist das Urteil gefallen. Seit Januar standen der 38-jährige Sohn des Getöteten und seine 33-jährige Ehefrau vor dem Landgericht Memmingen. Ihnen warf die Staatsanwaltschaft vor, dass sie in der Nacht auf den 22. April 2023 in das Haus des 70-Jährigen und dessen 55-jährigen Partnerin eingebrochen sind und die beiden umgebracht haben. Die beiden Opfer, die bereits im Bett lagen, sollen von dem Angriff überrascht worden sein. Nach der Tat sollen die beiden Angeklagten versucht haben, den Mord als sogenannten erweiterten Suizid zu tarnen. Die Kripo sollte glauben, dass der Rentner seine Lebensgefährtin und sich selbst getötet hat. Daran hatten die Ermittler aber früh Zweifel.

    Richter am Landgericht Memmingen sieht Tatvorwürfe als erwiesen an

    Nachdem zahlreiche Zeugen und Sachverständige während des Prozesses ausgesagt hatten, verkündete das Landgericht Memmingen nun das Urteil gegen die Angeklagten, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts. Die Große Strafkammer kam zu der Überzeugung, dass sich die Tatvorwürfe in vollem Umfang bestätigt haben, führte der Vorsitzende Richter Bernhard Lang in seiner mehr als einstündigen Urteilsbegründung aus.

    Landgericht Memmingen verurteilt Sohn und Schwiegertochter zu lebenslanger Freiheitsstrafe

    Demnach soll das Ehepaar zusammen den Vater des Angeklagten erstickt und dessen Ehefrau erstochen haben, um ihre Lebensziele in finanzieller Hinsicht zu verwirklichen. Das Gericht verurteilte die beiden jeweils wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Darüber hinaus stellte das Gericht auch die besondere Schwere der Schuld fest. Das bedeutet, es wird nicht, wie sonst üblich, nach 15 Jahren überprüft, ob die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

    Kumpel der Angeklagten muss wegen Beihilfe ins Gefängnis

    Zusammen mit dem Paar saß auch einer ihrer Freunde auf der Anklagebank. Dem 32-Jährigen aus Albstadt in Baden-Württemberg (Zollernalbkreis) warf die Staatsanwaltschaft Beihilfe vor. Er soll den beiden unter anderem ein Auto zur Verfügung gestellt und ihnen ein Alibi verschafft haben. Das Gericht sah auch das als erwiesen an und verurteilte den 32-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten. Die Angeklagten nahmen das Urteil äußerlich regungslos hin.

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