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Mutter (50) erstickt eigene Tochter (9): Kemptener Landgericht setzt Verfahren aus

Prozess

Mutter (50) erstickt eigene Tochter (9): Kemptener Landgericht setzt Verfahren aus

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    Symbolbild.
    Symbolbild. Foto: Oliver Berg (dpa)

    Das Kemptener Landgericht hat am Mittwoch das Verfahren gegen eine 50 Jahre alte Frau ausgesetzt, die in der Nacht zum 13. September 2016 in Lindau ihre schlafende neunjährige Tochter umgebracht hatte. Daraufhin wollte sie sich selbst das Leben nehmen, wurde aber gerettet. Möglicherweise komme für die wegen Totschlags angeklagte Frau auch eine Verurteilung wegen Mordes in Frage, sagte der Vorsitzende Richter der Zweiten Strafkammer am Mittwoch kurz nach Beginn der Verhandlung in einem sogenannten „rechtlichen Hinweis“.  Der Fall hatte die Große Strafkammer des Kemptener Landgerichts in erster Instanz bereits im März 2018 beschäftigt. Damals war die Frau freigesprochen worden. Wegen ihrer psychischen Ausnahmesituation sei sie nicht schuldfähig, urteilte die Kammer damals. Doch der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil auf und gab den Fall an eine andere Kammer des Landgerichts zurück. Mit der Aussetzung des Verfahrens entsprach das Gericht einem Antrag von Verteidigerin Anja Mack. Die Angeklagte erklärte sich bereit, sich erneut psychologisch untersuchen zu lassen.

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