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Lindauer Mutter tötet das eigene Kind: Freispruch vor dem Kemptener Landgericht

Urteil

Lindauer Mutter tötet das eigene Kind: Freispruch vor dem Kemptener Landgericht

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    Gericht
    Gericht Foto: Alexander Kaya

    Kann eine heute 49 Jahre alte Frau für das zur Rechenschaft gezogen werden, was sie in der Nacht zum 13. September 2016 getan hat? Diese Frage hatte am Dienstag die Große Strafkammer des Kemptener Landgerichts zu klären. Es war eine Verhandlung, in der eine Frage im Vordergrund stand: War die Frau schuldfähig, als sie in ihrer Lindauer Wohnung der schlafenden Tochter ein Kissen ins Gesicht drückte und das Mädchen erstickte? Das Gericht kam trotz unterschiedlicher Aussagen von zwei Gutachtern nach sechsstündiger Verhandlung zu dem Schluss: Die Frau ist schuldunfähig. Die Angeklagte weinte während der Verhandlung immer wieder und antwortete nur leise, kaum vernehmbar, auf die Fragen des Richters. Nach zwei in die Brüche gegangenen Beziehungen war die heute 49-jährige Frau aus Thüringen 2005 eine neue Partnerschaft mit einem Mann eingegangen. 2007 kam die Tochter zur Welt, das dritte Kind der jetzt Angeklagten. Doch die Beziehung war offensichtlich geprägt von einem ständigen Auf und Ab, wie aus verlesenen Briefen und Tagebuch-Einträgen hervorging. Dem Gericht beschrieb die Angeklagte das Verhältnis als „nicht unproblematisch“. Aber: „Geliebt habe ich ihn immer und ich fühlte mich noch nie so gut von jemandem verstanden.“

    Den ausführlichen Prozessbericht lesen Sie in der Mittwochsausgabe unserer Zeitung vom 28.03.2018. Die Allgäuer Zeitung und ihre Heimatzeitungen erhalten Sie in den jeweiligen AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper

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