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Mord an Hannah in Memmingerberg: Urteil gegen Angelina A. (16) ist rechtskräftig

Revision zurückgenommen

Mord an Hannah in Memmingerberg: Urteil gegen Angelina A. (16) ist rechtskräftig

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    Mord an Hannah W. in Memmingerberg: Die 16-jährige Täterin hat ihre Revision zurückgezogen. Ihr Jugendstrafe von 9 Jahren und 6 Monaten ist damit rechtskräftig.
    Mord an Hannah W. in Memmingerberg: Die 16-jährige Täterin hat ihre Revision zurückgezogen. Ihr Jugendstrafe von 9 Jahren und 6 Monaten ist damit rechtskräftig. Foto: Corinna Sedlmeier

    Am 24.11.2022 hat die Jugendkammer am Landgericht Memmingen den 26-jährigen Denis G. und die 16 Jahre alte Angelina A. wegen gemeinschaftlichen Mordes an der 16 Jahre alten Hannah W. verurteilt. Der erwachsene Denis G. bekam Lebenslänglich, die minderjährige Angelina eine Jugendstrafe von 9 Jahren und 6 Monaten. Beide Angeklagte hatten nach dem Urteilsspruch Revision gegen das Urteil eingelegt. Die Verteidiger von Angelina A. haben jetzt ihre Revision zurückgenommen, noch bevor der Bundesgerichtshof das Urteil auf Rechtsfehler geprüft hat. Wie das Landgericht mitteilt, ist das Urteil gegen Angelina A. damit rechtskräftig.

    Der Mord

    Denis G. und Angelina A. sollen  am Nachmittag des 14. Novembers 2021 die 16-jährige Hannah W. am Flughafen Memmingerberg getötet haben. Sie sollen sich dort mit dem Opfer verabredet haben. Die Staatsanwaltschaft hat der 16-Jährigen Täterin vorgeworfen, der gleichaltrigen Hannah W. Kapseln gefüllt mit Betäubungsmitteln gegeben zu haben. 

    Schwere Verletzungen - Hannah W. brutal erstochen

    Weil das Mädchen glaubte, es handle sich um Vitaminpillen, schluckte sie dieBetäubungsmittel. Danach soll die Angeklagte zu einer Glasflasche gegriffen und dem Opfer damit auf den Kopf geschlagen haben. Als Hannah W. dann auf dem Boden lag, soll der 26-jährige Angeklagte ihr mehrfach mit einem Messer von hinten in den Oberkörper gestochen haben. Die Verletzungen waren so schwer, dass Hannah W. sofort starb.

    Prozess mit bundesweiter Aufmerksamkeit

    Deutschlandweit hatte der Fall für Aufsehen gesorgt. Bereits am ersten Verhandlungstag war der Sitzungssaal eine halbe Stunde vor Prozessbeginn voll. Im Laufe des Verfahrens wurde die Öffentlichkeit jedoch von den Hauptverhandlungen ausgeschlossen. Die Verteidiger argumentierten unter anderem mit der schlechten psychischen Verfassung der minderjährigen Angeklagten. Auch das Urteil wurde hinter geschlossenen Türen verkündet. 

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