Im Verfahren gegen Denis G. und Angelina A., denen vorgeworfen wird die 16 Jahre alte Hannah W. am Flughafen Memmingerberg getötet zu haben, wird die Öffentlichkeit von dem weiteren Prozess ausgeschlossen. Das hat das Landgericht Memmingen entschieden.
Weil auch eine Jugendliche angeklagt ist
Die Verteidiger der jugendlichen Angeklagten hatten den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt. Das Gesetz sieht diese Möglichkeit für einzelne Verfahrensabschnitte, aber auch für die gesamte Verhandlung vor. Besonders bei jugendlichen Angeklagten kann das der Fall sein. Grundsätzlich ist bei Jugendlichen die Hauptverhandlung ohnehin nicht öffentlich.
Antrag stattgegeben
Etwas anderes gilt allerdings, wenn, wie in diesem Fall, ein Erwachsener mit angeklagt ist. Die Verteidiger argumentierten zudem jedoch unter anderem mit der schlechten psychischen Verfassung der Angeklagten. Nach Anhörung eines psychiatrischen Sachverständigen und der Verlesung der Stellungnahme der Psychologin der Justizvollzugsanstalt, wurde dem Antrag der Verteidiger nach umfassender Betrachtung der Situation stattgegeben. Auch die Staatsanwaltschaft, die Verteidiger des Mitangeklagten und die Nebenklagevertreterin traten dem Antrag nicht entgegen. Damit ist die Öffentlichkeit für den weiteren Verlauf des Verfahrens, bis zu dessen Abschluss, also auch bei den Plädoyers und der Urteilsverkündung, ausgeschlossen.