Im Fall des am 14. November 2021 getöteten 16-jährigen Mädchens hat die Staatsanwaltschaft Memmingen am 25. April Anklage gegen einen 25-Jährigen und eine 16-Jährige zur erhoben. Dem jungen Mann und dem zur Tatzeit minderjährigen Mädchen wird gemeinschaftlicher heimtückischer Mord zur Last gelegt.
Schockierender Tatverdacht
Die Staatsanwaltschaft geht dabei von folgendem Tatverdacht aus: Die beiden Angeschuldigten hatten bereits in den Wochen vor dem 14. November 2021 gemeinsam beschlossen, die 16-Jährige zu töten. Um den Mordplan umzusetzen, vereinbarte die damals 15-jährige Angeschuldigte mit dem späteren Opfer ein Treffen am frühen Abend des 14. November im Bereich des Flughafens in Memmingerberg, zu dem auch der 25-jährige Angeschuldigte hinzukam. Dort begaben sich die Drei zu einem nahegelegenen Shelter.
Opfer nimmt ahnungslos Drogen statt Vitamine
Im Verlauf des Treffens soll die Beschuldigte dem Mädchen mit MDMA (3,4-Methylendioxy-N-methylamphetamin) gefüllte Gelatinekapseln gegeben haben. Laut Anklage hatte sie die als Ecstasy bekannte Droge von ihrem 25-jährigen Komplizen erhalten und bewusst falsch behauptet, es handle sich nur um Vitaminpillen.
Niedergeschlagen und erstochen
Nachdem das Opfer die Drogen eingenommen hatte, schlug ihr die 16-jährige Angeschuldigte mit einer Glasflasche einmal auf den Kopf. Das Mädchen ging zu Boden und lag dort auf dem Bauch. Nun soll laut Anklage der 25-jährige Angeschuldigte dem Opfer mit einem Butterflymesser mehrfach in den Rücken sowie in den hinteren seitlichen Rumpf gestochen haben. Das Opfer verstarb nach wenigen Minuten infolge der durch die Messerstiche erlittenen Verletzungen und der MDMA-Intoxikation.
Arg- und wehrlos
Das getötete 16-jährige Mädchen rechnete zu keinem Zeitpunkt mit einem Angriff der beiden Angeschuldigten auf ihre körperliche Unversehrtheit und ihr Leben. Sie war deshalb auch nicht in der Lage, sich zu wehren. Diese Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers nutzten die beiden Angeschuldigten bei der Tat bewusst aus.
Tatmotiv noch immer unklar
Trotz umfangreicher Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Memmingen sowie der "Soko Shelter" konnte dasMotiv für die Tat nicht mit hinreichender Sicherheit geklärt werden. Das Landgericht Memmingen hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung zu entscheiden. Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung für beide Angeschuldigte die Unschuldsvermutung gilt.