Die Infektionen nehmen auch an den Schulen zu. Parallel dazu werden die getroffenen Maßnahmen für die Schulen in der Öffentlichkeit diskutiert. Landrat Elmar Stegmann, Tobias Walch - Geschäftsbereichsleiter beim Landratsamt, die für den Landkreis zuständige Schulrätin Simone Wenzel und die Schulleiter aller Schulen im Landkreis haben sich per Videokonferenz ausgetauscht und über den Schulbetrieb in den nächsten Wochen beraten. Die 40 Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind sich einig, dass der Gesundheitsschutz für die Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrkräfte oberstes Ziel ist und das Risiko einer breiten Infektion an den Schulen verringert werden muss. "Darüber hinaus gilt die Prämisse: So viel Präsenzunterricht wie möglich", erklärt Schulrätin Wenzel.
Regierung von Schwaben hält Ausnahmen von der Maskenpflicht nicht für vertretbar
"Die aktuellen Infektionen bestärken uns erneut in der konsequenten Umsetzung der Infektionsschutzmaßnahmen, zumal die neue Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung etwaige Ausnahmen weiter einschränkt. Auch die Regierung von Schwaben hält aufgrund des hohen Infektionsgeschehens im gesamten Regierungsbezirk Ausnahmen von der Maskenpflicht für nicht mehr vertretbar", erläutert Stegmann.
Hunderte Schülerinnen und Schüler derzeit in Quarantäne
Derzeit gibt es an folgenden Schulen Infektionsfälle: Bodensee Gymnasium, Valentin-Heider-Gymnasium, Realschule Lindenberg, Mittelschule Lindenberg, Mittelschule Reutin, Berufsschule und Fachoberschule Lindau sowie Realschule Lindenberg. Hunderte von Schülerinnen und Schülern sind aktuell im Landkreis in Quarantäne und das Bodensee Gymnasium musste zwei Tage früher in die Ferien starten, da der Schulbetrieb nicht mehr möglich war.
Kontakte zu bearbeiten, ist eine Mammutaufgabe
"Mit den Fällen an den Schulen steht unser Gesundheitsamt schnell mit dem Rücken zur Wand", erklärt Landrat Elmar Stegmann. Ein infizierter Lehrer beispielsweise, der klassenübergreifend unterrichtet, hat schnell mehrere hundert Kontaktpersonen. "Es ist eine Mammutaufgabe, diese Kontakte zu bearbeiten." Je weniger Unterricht gruppenübergreifend stattfinden kann, desto leichter können Infektionsfälle an Schulen bearbeitet werden. Für die Schulfamilie erfordert die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen viel Energie. "Ich danke allen Schulleitern und den Lehrkräften für ihren Einsatz während dieser herausfordernden Zeit", so der Landrat. Wichtig für die Schulen ist eine gewisse Planbarkeit. Es ist schwierig, den Schulalltag kurzfristig umzuorganisieren. Deshalb gelten bis auf Weiteres aufgrund der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – sofern nicht die Bayerische Staatsregierung neue Maßnahmen definiert – folgende Maßnahmen:
Maskenpflicht
Die Maskenpflicht gilt auf dem gesamten Schulgelände inklusive der Unterrichtsräume für alle Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen ebenso wie für die Lehrkräfte. Für eine Maskenbefreiung aus gesundheitlichen Gründen ist im Einzelfall ein medizinisch begründetes Attest notwendig. Fehlen Kinder ohne ein solches ärztliches Attest, so wird, wie bisher auch, ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Aus einer Krankheit ergibt sich außerdem kein Anspruch auf Distanzunterricht.Fake News: Derzeit kursieren Gerüchte, Kinder wären wegen einer Maske in Unterricht kollabiert und in Bayern habe das Tragen einer Maske sogar zu Todesfällen geführt. Keines der Gerüchte konnte bestätigt werden. Eine Umfrage während der Videokonferenz hat ergeben, dass es entgegen kursierender Gerüchte in keiner einzigen Schule im Landkreis einen Fall eines ohnmächtigen Schülers aufgrund des Tragens einer Maske gegeben hat. Auch Todesfälle hat es in Bayern laut Aussage des Bayerischen Innenministeriums nicht gegeben. Eine Gefährdungsbeurteilung ist nur für FFP2-Masken aufwärts notwendig, wenn das Tragen verpflichtend ist, nicht jedoch für Mund-Nasen-Bedeckungen. Diese reduzieren laut Expertenmeinung das Risiko einer Ansteckung signifikant, verhindern diese jedoch nicht. Deshalb müssen bei einem Infektionsfall in einer Klasse auch alle Schülerinnen und Schüler der Klasse in Quarantäne. Es gibt die Möglichkeit, Klarsicht-Mund-Nasen- Bedeckungen zu tragen. Hier gibt es spezielle Modelle, die auch zugelassen sind. Informationen dazu gibt es über des Bayerische Gesundheitsministerium.
Abstandsregeln
Der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Schülerinnen und Schülern in Unterrichtsräumen muss weiterhin eingehalten werden. Eine Ausnahme gibt es hier lediglich für Grundschulen. Soweit aufgrund der baulichen Gegebenheiten der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, bedeutet dies eine zeitlich befristete erneute Teilung der Klassen und eine damit verbundene Unterrichtung der Gruppen im wöchentlichen oder täglichen Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht. Ob dies an den einzelnen Schulen aber tatsächlich nötig ist, muss jeweils vor Ort anhand des konkreten Raumangebots an den Schulen und den konkreten organisatorischen Rahmenbedingungen entschieden werden. Teilweise haben bereits Städte und Gemeinden den Schulen Räume angeboten. Es gibt keinen generellen Automatismus für einen Distanzunterricht an allen Schulen. Spuckschutz: Da eine ungehinderte Frischluftzirkulation wichtig ist, ist das Aufstellen von Spuckschutz-Vorrichtungen in Klassenzimmern kontraproduktiv.
Warum ist die Maskenpflicht parallel zur Abstandregelung wichtig?
Laut dem aktuellen Wissensstand wird das Virus sowohl über Tröpfcheninfektion als auch über Aerosole in der Luft übertragen. Außerdem ist es für Schülerinnen und Schüler oftmals nicht leicht, die Abstandsregel einzuhalten. Daher werden beide Maßnahmen in Kombination mit häufigem Lüften umgesetzt.
Schüler aus Vorarlberg
Schülerinnen und Schüler aus Vorarlberg, die Schulen in Bayern besuchen, können auch werktags abends in der Teststation an der Bösenreutiner Steig getestet werden.