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Leichter Schnupfen! Darf mein Kind trotzdem in die Schule?

Corona-Test

Leichter Schnupfen! Darf mein Kind trotzdem in die Schule?

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    Coronavirus (Symbolbild).
    Coronavirus (Symbolbild). Foto: Kathrina Rudolph

    Unter strengen Hygiene-Auflagen startet am Dienstag das neue Schuljahr.Nur die wenigsten Schüler werden dabei wohl ohne eine Erkältung oder eine Rotznase durch den Winter kommen. Das bayerische Kultusministerium hat jetzt Regeln zum Schulbesuch erkälteter Kinder und Jugendlicher veröffentlicht.

    Leichter Schnupfen

    Bei leichten Symptomen wie Schnupfen oder gelegentlichem Husten dürfen Schuler erst dann in die Schule gehen, "wenn nach mindestens 24 Stunden (ab Auftreten der Symptome) kein Fieber entwickelt wurde", heißt es von Seiten des Kultusministeriums. Kommen Schüler trotzdem in die Schule, werden diese isoliert und wenn möglich von den Eltern abgeholt oder nach Hause geschickt. Ausnahme Eine Ausnahme von dieser Regel gilt im Bereich der Grundschulen/Grundschulstufen der Förderzentren und den Kindertagesstätten. Hier dürfen auch Kinder mit milden Krankheitszeichen wie SchnupfenohneFieber oder gelegentlichem Husten weiterhin ihre Einrichtung besuchen. Das gilt allerdings nur solange die Zahl der Corona-Neuinfektionen im jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt bei unter 50 je 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen liegt (sogenannte 7-Tage-Inzidenz).

    Corona-Test zur Wiederzulassung?

    Kranke Schüler mit Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen nicht in die Schule. Erst wenn die Erkrankten mindestens 24 Stunden symptomfrei sind (leichter Schnupfen und gelegentliches Husten ausgenommen) und seit 36 Stunden kein Fieber mehr hatten, dürfen sie die Schule wieder besuchen. Ob zur Wiederzulassung zum Schulbetrieb ein negativer Corona-Test notwendig ist, hängt vom Infektionsgeschehen vor Ort ab. Liegen die Infektionszahlen in den vergangenen sieben Tagen bei unter 50 je 100.000 Einwohnern, so ist laut Kultusministerium in der Regel kein Corona-Test nötig. Dabei gilt: Im Zweifelsfall entscheidet der Hausarzt/Kinderarzt über eine Testung. Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz bei 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner ist die Wiederzulassung zur Schule erst nach einem negativen Corona-Test oder mit einem ärztlichen Attest möglich. 

    Was passiert bei positivem Corona-Test?

    Wird ein Schüler*in in einer Schulklasse positiv auf das Corona-Virus getestet, wird die gesamte Klasse für 14 Tage vom Unterricht ausgeschlossen und eine Quarantäne angeordnet. Alle Schüler*innen werden am ersten Tag nach der Ermittlung sowie am fünften und siebten Tag nach Erstexposition auf Corona getestet. Ob Lehrer getestet werden, entscheidet das Gesundheitsamt je nach Einzelfall. Nach der 14-tägigen Quarantäne kann der reguläre Unterricht wieder aufgenommen werden. Vorgehen in einer Abschlussklasse während der Prüfungsphase Tritt während der Prüfungsphase ein Corona-Fall in einer Abschlussklasse bei einem Schüler oder einem Lehrer auf, wird der gesamte Abschlussjahrgang prioritär auf Corona getestet. Zur Teilnahme an den Abschlussprüfungen dürfen die Schüler*innen die Quarantäne unterbrechen. Dabei wird der Sicherheitsabstand auf über zwei Meter ausgedehnt. Vorgehen bei Lehrkräften Wird ein Lehrer positiv getestet, muss er in 14-tägige Quarantäne und darf keinen Unterricht halten. Ob auch weiter Schüler oder Lehrer in Quarantäne müssen, entscheidet das Gesundheitsamt je nach Einzelfall. Weitere Informationen finden Siehier.

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