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"Kopfnüsse" gegen den Kopf von Säugling: Prozessauftakt am Landgericht Memmingen

"Wollte ihn nur ruhig stellen"

"Kopfnüsse" gegen den Kopf von Säugling: Prozessauftakt am Landgericht Memmingen

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    Gericht (Symbolbild)
    Gericht (Symbolbild) Foto: Alexander Kaya

    +++Update vom 15. September+++ Das Landgericht Memmingen hat am Montag einen 24-jährigen Mann wegen gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Bezugsmeldung vom 08. September Am Landgericht Memmingen hat am Dienstag der Prozess gegen einen 24-jährigen Memminger begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem jungen Vater vor, im Januarseinen etwa vier Monate alten Sohn schwer verletzt zu haben. Zum Prozessauftakt sagten neben dem Angeklagten auch die Mutter und die Oma des Kindes aus. 

    Gemeinsames Kind

    Im Herbst 2018 waren der Angeklagte und die spätere Mutter des Kindes zusammengekommen. Im Dezember sei die Beziehung bereits nach etwa drei Monaten wieder in die Brüche gegangen, gibt die heute 17-jährige Mutter als Zeugin vor Gericht an. Damals habe sie noch nicht gewusst, dass sie von ihm schwanger war. Im August 2019 kamen die beiden dann wieder zusammen. Sie lebten allerdings getrennt bei ihren jeweiligen Eltern. Das im August geborene Kind wuchs bei seiner jungen Mutter im Haus ihrer Eltern auf. Der Angeklagte hatte als Vater ein Umgangsrecht. 

    Vater (24) prügelt mit Faust auf Säugling ein: Prozess am Landgericht Memmingen

    Darum willigte die Zeugin im Januar schließlich ein, dass ihr Sohn eine Nacht bei seinem Vater übernachten durfte, auch weil sich der Angeklagte in den Monaten zuvor liebevoll um den Sohn gekümmert habe. Die Oma des Kindes (Mutter der Zeugin) bestätigte diesen Eindruck vor Gericht. Außerdem hatte der Vater auch schon für mehrere Stunden auf das Baby aufgepasst. Zwar hätte sie ein paar Bedenken gehabt, ob bei der Übernachtung alles gut gehen würde, meint die Mutter, doch: "Das hat glaube ich jede Mutter." Was in der Nacht dann geschah, hätte sie dem Angeklagten nach eigener Aussage "echt nicht zugetraut."

    Erste Nacht beim Vater endet tragisch

    Am 11. Januar gegen 13:00 Uhr holte der Angeklagte seinen Sohn bei der Mutter ab. Zum ersten Mal sollte der viermonate alte Sohn bei seinem Vater übernachten. Im Verlauf des Tages wurde das Kind wohl mehrfach unruhig. Einmal sei er so überfordert gewesen, dass die Mutter des Angeklagten das Kind beruhigen musste, so der Angeklagte. Um 22:00 Uhr schlief der Säugling dann in einem Stubenwagen im Zimmer des Angeklagten ein. Um 04:00 Uhr, also sechs Stunden später, wachte der Säugling wieder auf und wurde unruhig. Der Angeklagte spricht von einem "Schreinanfall", den das Baby bekommen habe. Zunächst habe er den Säugling zu sich ins Bett genommen und versucht, ihn durch Hin- und Herwippen zu beruhigen. Das klappte aber nicht. Dann habe er zugeschlagen. 

    Kurzschlussreaktion: Schütteln, Würgen und "Kopfnüsse" gegen den Schädel

    Laut der Anklageschrift soll der Vater seinen Sohn heftig geschüttelt und gewürgt und mit der Faust auf den Kopf- und Oberkörper des Babys geschlagen haben. Dabei soll der Angeklagte es laut Anklageschrift in Kauf genommen haben, dass der 4½ Monate alte Säugling lebensgefährlich verletzt werden oder sogar sterben könnte.  An ein Schütteln und Würgen könne sich der Angeklagte nicht konkret erinnern, meint der Pflichtverteidiger des Vaters. Ausschließen könne er es aber auch nicht. Die Schläge betitelt die Verteidigung "als sogenannte Kopfnüsse." Dabei habe es sich um "zwei, drei Schläge mit angewinkelten Fingern" gehandelt.

    Vater: "Ich konnte nicht ganz ungestört durchschlafen"

    Zum Zeitpunkt der Tat habe sich der Angeklagte keine Gedanken über die Folgen der Schläge gemacht. Mehrfach betont der Vater, dass er "komplett überfordert" gewesen sei. Ohne nachzudenken, habe er in einer Kurzschlussreaktion zugehauen. Er habe das Kind nur ruhig stellen wollen. Außerdem sei er übermüdet gewesen, so der Vater. Er habe zwischen 22:00 Uhr und 04:00 Uhr "nicht ganz ungestört durchschlafen können", sondern sich im "Halbschlaf" befunden. 

    Kind erleidet Schädelbruch

    Das Kind erlitt aufgrund der Handlungen des Angeklagten einen Schädelbruch, eine Unterblutung unter die harte Hirnhaut und zahlreiche Hämatome im Kopfbereich, im Gesicht am Übergang zum Hals, am Rumpf sowie an den Extremitäten. Trotz dieser Verletzungen legte der Angeklagte das Kind danach zu sich ins Bett schlief weiter. 

    Erst nach über einer Stunde ins Krankenhaus

    Nachdem der Angeklagte gegen 6:00 Uhr wieder aufwachte schlief das Kind noch. Also ging er zunächst duschen und machte sich einen Kaffee. Vor Gericht gab der Angeklagte an, nur kurz geschaut zu haben, ob das Kind noch schläft. Die blauen Verfärbungen am Kopf habe er nicht bemerkt. An diesem Morgen sollte die Mutter des Angeklagten auf das Baby aufpassen. Als der Mutter die blauen Flecken auffielen, fuhr sie zusammen mit dem Baby und dem Angeklagten gegen 09:00 Uhr zunächst zur Mutter des Säuglings und danach ins Klinikum nach Kempten. Dort wurde das Kind sofort auf die Kinderintensivstation verlegt.

    Angeklagter lügt Mutter an

    Über den ganzen Tag stand die Mutter des Säuglings mit dem Angeklagten per WhatsApp in Kontakt. Auch um sieben Uhr am Morgen nach der Attacke erkundigte sie sich nach dem Wohlbefinden des Kindes. Der Angeklagte schrieb ihr zurück, dass alles gut sei und das Kind schlafe. Etwa eine Stunde später kam es nach Aussagen der Mutter dann zu einem Video-Chat, bei dem der Angeklagte das Kind nur halb zeigte. Erst gegen 09:00 Uhr habe der Angeklagte sie dann noch einmal angerufen und gesagt, dass ihr gemeinsames Kind ganz blau im Gesicht sei. "Es tat einfach weh, meinen Sohn so zu sehen", so die Zeugin.  Zur Frage woher die blauen Flecken stammen, machte der Angeklagte gegenüber der Mutter verschiedene Angaben. So meinte er zunächst, dass Kind sei vom Bett (später vom Sofa) gefallen. Dann behauptete er, die Flecken seien einfach so gekommen. Für das Verfahren sind über 20 Zeugen und mehrere Sachverständige geladen. Bis 17.09. sind insgesamt noch vier Verhandlungstage angesetzt.

    Versuchter Totschlag am eigenen Baby (5 Monate) in Memmingen: Vater in U-Haft

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