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Kaufbeurer Landtagsabgeordneter Pohl verliert Immunität

Alkoholfahrt

Kaufbeurer Landtagsabgeordneter Pohl verliert Immunität

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    Kaufbeurer Landtagsabgeordneter für die Freien Wähler, Bernhard Pohl.
    Kaufbeurer Landtagsabgeordneter für die Freien Wähler, Bernhard Pohl. Foto: Mathias Wild

    Eine Trunkenheitsfahrt in München vor drei Jahren hat für den Allgäuer Landtagsabgeordneten Bernhard Pohl (Freie Wähler) ein weiteres Nachspiel. Nachdem er 2015 zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt wurde, muss der 53-jährige Rechtsanwalt aus Kaufbeuren für seine Fahrt mit 1,29 Promille auch mit berufsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Um ein Verfahren vor dem Anwaltsgericht zu ermöglichen, hat der Landtag nun Pohls Immunität aufgehoben. Gegenüber der Redaktion der Allgäuer Zeitung zeigte sich Pohl am Donnerstag nicht überrascht, dass ein berufsrechtliches Verfahren anstehe – dies sei „nicht unüblich“. Dass das Ganze allerdings drei Jahre schlummerte und nun kurz vor der Landtagswahl zum Thema werde, hält Pohl für eine „gezielte Kampagne“, die politisch gesteuert sei. Gleichwohl stehe er zu seiner Verfehlung und beschönige nichts. Auch Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger findet es „seltsam“, dass die Immunität aufgrund desselben Vorfalls drei Wochen vor der Wahl erneut aufgehoben wurde. Je nach Komplexität des Falles sei es nicht ungewöhnlich, dass ein Verfahren erst nach drei Jahren eingeleitet werde, erklärt dagegen Brigitte Doppler, Geschäftsführerin der Rechtsanwaltskammer München. Der Termin einer Landtagswahl spiele dabei keine Rolle. Zum Verfahren gegen Pohl äußerte sie sich nicht. Für Rechtsanwälte gelten auch außerhalb der unmittelbaren beruflichen Pflichten besondere Regeln. Sie müssen sich laut Gesetz als unabhängige Organe der Rechtspflege „der Achtung und des Vertrauens“, die die Stellung des Rechtsanwalts erfordert, als würdig erweisen. Verletzungen dieser Pflichten ahndet ein Anwaltsgericht. Mögliche Sanktionen reichen von einer „Warnung“ über eine Geldbuße von maximal 25.000 Euro bis zum Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft, also quasi ein Berufsverbot. Das Münchner Amtsgericht hatte 2015 die Bewährungsstrafe für Pohl mit dessen Vorstrafen begründet. Der Abgeordnete ist bereits viermal wegen Verkehrsdelikten aktenkundig, darunter ein Fall der fahrlässigen Tötung. 

    Einen Kommentar zu diesem Thema finden Sie in der Freitagsausgabe der Allgäuer Zeitung vom 21.09.2018. Die Allgäuer Zeitung und ihre Heimatzeitungen erhalten Sie in den jeweiligen AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper

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