Der Allgäuer Landtagsabgeordnete Bernhard Pohl war bei seiner Trunkenheitsfahrt in München absolut fahruntüchtig. Das hat die Auswertung der Blutprobe ergeben, wie die Staatsanwaltschaft München I am Montagvormittag auf Nachfrage unserer Redaktion mitteilte. Damit ist klar, dass Pohls Promillewert mindestens 1,1 betragen haben muss. Darunter gilt eine Trunkenheit noch als Ordnungswidrigkeit, ab diesem Wert als Straftat. Nach Angaben von Parteichef Hubert Aiwanger ergab die Blutprobe einen Wert von 1,29 Promille. Die Staatsanwaltschaft machte mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen hingegen keine konkreten Angaben. Derzeit lägen noch nicht alle relevanten Unterlagen vor, so ein Sprecher. Unter anderem hat die Behörde noch Bußgeldakten angefordert und auch Pohl selbst wird noch Gelegenheit zu einer Stellungnahme eingeräumt. Erst wenn alle Informationen vorliegen, kann der Vorfall abschließend bewertet und entschieden werden, ob ein hinreichender Tatverdacht begründet ist und ein Strafverfahren gegen Pohl eingeleitet wird. Verkehrskontrolle nach Sommerfest des Landtags Wie berichtet, war der 50-Jährige am Abend des 21. Julis nach dem Sommerempfang des Bayerischen Landtags auf Schloss Schleißheim in München mit seinem Auto betrunken von der Polizei angehalten worden. Der Vorfall hatte auch erhebliche politische Konsequenzen. Pohl ließ in der Folge seine Ämter als stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler im Landtag und als schwäbischer Bezirksvorsitzender ruhen - letzteres allerdings erst auf massiven Druck in der Partei. Über die weiteren politischen Folgen sollen die Freie Wähler-Fraktion bei einer Sondersitzung im September diskutieren. Parteichef Hubert Aiwanger will die Fraktion noch vor der Rückkehr des Landtags aus der Sommerpause zusammenrufen, um über den Fall zu beraten. "Derzeit sind viele Abgeordnete im Urlaub", sagte Aiwanger am Montag. "Einen absoluten Entscheidungsdruck gibt es nicht, weil die Ämter ruhen. Aber auf alle Fälle müssen wir uns vor dem Ende der Sommerpause zusammensetzen." Pohls Landtagsmandat kann ihm nach dem bayerischen Abgeordnetengesetz niemand entziehen, da er frei von der Bevölkerung gewählt ist und nicht von seiner Fraktion. Die Geschäftsordnung der FW-Fraktion ließe aber die Möglichkeit, ihm den derzeit nur ruhenden Vorstandsposten mit zwei-Drittel-Mehrheit endgültig zu entziehen. Möglich nach der Geschäftsordnung wäre auch ein Ausschluss aus der Fraktion. In der vergangenen Wahlperiode hatten die Freien Wähler die einstige CSU-Rebellin Gabriele Pauli aus der Fraktion ausgeschlossen, nachdem sie ihre eigene Partei gegründet hatte. Langes Verkehrsregister: Pohl verursachte 2006 einen tödlichen Unfall Hintergrund für die gewaltigen Spannungen bei den Freien Wählern ist das lange Verkehrsregister von Pohl. Wie berichtet, hatte der Kaufbeurer 2006 einen Unfall auf der A96 im Unterallgäu verursacht, bei dem ein 53-Jähriger Mann ums Leben kam und dessen Frau schwer verletzt wurde. Pohl wurde wegen 'fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung' verurteilt. Auch nach dem Unfall fiel der Abgeordnete immer wieder durch größere und kleinere Verkehrsdelikte auf. Wie die Staatsanwaltschaft München I am Montag mitteilte, werden diese Vergehen nun auch zur Bewertung der aktuellen Trunkenheitsfahrt herangezogen. Konkret geht es um drei Vorstrafen Pohls: der tödliche Unfall von 2006; ein Verkehrsdelikt von 2009, bei dem Pohl wissentlich und fälschlicherweise einen Bekannten als Fahrer angegeben hatte (das Verfahren endete mit einem Schuldspruch); und ein Vorfall von 2012, bei dem Pohl durch zu dichtes Auffahren auf der Autobahn andere Verkehrsteilnehmer genötigt hatte. Zudem werden auch Akten von zahlreichen Ordnungwidrigkeiten herangezogen. Mit einer Anklageerhebung - sollte es dazu kommen - ist wohl frühestens Ende August zu rechnen. Voraussichtlich muss davor auch nochmal der Bayerische Landtag informiert werden. Im Falle einer Verurteilung könnte Pohl nach Paragraf 316 des Strafgesetzbuch mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden.
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