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Kaufbeurer Freibäder: Nach Lockerungen wieder mehr Besucher erlaubt

Start in die Sommersaison

Kaufbeurer Freibäder: Nach Lockerungen wieder mehr Besucher erlaubt

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    Freibad Neugablonz
    Freibad Neugablonz Foto: Stadt Kaufbeuren

    +++Update, vom 23. Juni+++ Die Kaufbeurer Freibäder können ab sofort von mehr Badegästen besucht werden. Das teilt die Stadt Kaufbeuren mit. Demnach sind nach derVerkündung weiterer Corona-Lockerungen durch die Bayerische Regierung seit Montag 1.000 Badegäste im Freibad Kaufbeuren und 1.500 Badegäste im Erlebnisbad Neugablonz möglich. Zur Einhaltung der Abstandsgebote müssen die Wellnessbecken sowie die Breitrutsche geschlossen bleiben.Hintergrund: Im Juni starten die Kaufbeurer Freibäder in die Sommersaison. Unter Einhaltung bestimmter Regeln können Badegästeab 8. Juni wieder das Erlebnisbad Neugablonz besuchen undab 15. Juni wieder in das Freibad Kaufbeuren. Das teilte die Stadt nun mit. In den letzten Wochen seien aufgrund der aktuellen Lage viele Vorbereitungen für die Öffnung getroffen worden. Demnach wurde ein Hygienekonzept erstellt, Mitarbeiterschulungen durchgeführt und organisatorische Maßnahmen für die Gewährleistung eines geordneten Badebetriebs ausgearbeitet, heißt es in der Mitteilung. Als hygienische Schutzmaßnahmen werden aktuell die Eingangs-, Kassen- und Kioskbereiche mit Trennwänden, Markierungen und Hinweisschildern nachgerüstet. So will die Stadt einer Infektionsgefahr "soweit wie möglich" vorbeugen. Dafür sei es unerlässlich, dass auch die Badegäste die Regeln einhalten. "Die Stadt Kaufbeuren freut sich auf die Badesaison, gleichzeitig appellieren wir an alle Badegäste sich verantwortungsbewusst zu verhalten", erklärt Kaufbeurens Oberbürgermeister Stefan Bosse.

    Was Sie beim Freibad-Besuch beachten müssen:

    • Aktuell dürfen sich nur bis zu 1.000 Badegäste im Freibad Kaufbeuren und 1.500 Badegäste im Erlebnisbad Neugablonz gleichzeitig aufhalten. (10 m² Fläche pro Person)
    • Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu COVID-19-Fällen hatten, sind von einem Freibad-Besuch ausgeschlossen.
    • Auch Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere dürfen die Bäder nicht besuchen.
    • Kinder unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder eines für die Betreuung zuständigen Erwachsenen in das Freibad.
    • Eintrittskarten können nicht online reserviert werden. Das sei aus technischen Gründen nicht möglich, so die Stadt. Die aktuelle Zahl der Badegäste wird regelmäßig auf der Homepage der Kaufbeurer Bäder aktualisiert. So können Besucher im Voraus entscheiden, "ob sich der Weg ins Freibad noch lohnt."
    • Badegäste müssen ihre Kontaktdaten bei einem Besuch hinterlassen. Die Stadt Kaufbeuren ist als Betreiber verpflichtet, die Daten aufzunehmen und auf Anforderung an das Gesundheitsamt weiterzuleiten. Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Stadt Gäste darum, den Vordruck aus dem Internet bereits ausgefüllt mitzubringen.
    • Alle Gäste müssen sich an den Mindestabstand von 1,5 Metern halten. Das gilt auch beim Warten an der Kasse und in den Becken sowie vor dem Kiosk und beim Betreten und Verlassen der Bäder. Davon ausgenommen sind Personen des eigenen Hausstands.
    • Vor Betreten der Bäder sollen sich Besucher die Hände desinfizieren und die gekennzeichneten Laufwege einhalten.
    • In den Wartebereichen vor dem Bad und am Kiosk, sowie den Toiletten ist eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
    • Das Wellness-Becken und die Rutschen bleiben geschlossen.
    • Der Sprungturm darf nur einzeln betreten werden und wird in Abhängigkeit des Badbetriebes geöffnet.
    • Ab dem 8. Juni ist die Nutzung des Fußballfeldes bzw. des Beachvolleyballfeldes in Gruppen von bis zu 20 Personen - kontaktfrei - erlaubt. Auch hier ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten (ausgenommen sind z.B. Personen des eigenen Hausstands).
    • Die Duschen und Umkleiden in geschlossenen Räumlichkeiten bleiben geschlossen.
    • Im Kioskbereich gilt für das Personal sowie für Gäste, solange sie sich nicht an ihrem Platz befinden, Maskenpflicht. Ebenso ist der Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten (davon ausgenommen sind z. B. Personen des eigenen Hausstands).
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