Rund 400 Bäume sind in einem Westallgäuer Waldstück gefallen. Der Waldbesitzer hat dafür ein Forstunternehmen beauftragt. Und das blieb nicht ohne Konsequenzen. Das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) bewertete das Abholzen als „Kahlschlag“ und als unerlaubtes Entfernen eines Sturm-Schutzwaldes. Doch wer trägt die Verantwortung? Der Grundstückseigentümer nicht, ermittelte das Landratsamt Lindau. Die Behörde stellte das eingeleitete Bußgeldverfahren schon vor einem Jahr ein – und erließ in der Folge ein Bußgeld in Höhe von 2.000 Euro gegen den beauftragten Forstunternehmer. Der widersprach, weshalb der Fall vor das Lindauer Amtsgericht kam. Am Ende sah Richter Grunert keinen Beweis für die Schutzfunktion des abgeholzten Waldes. Und er sah den Waldbesitzer und den Forstunternehmer gleichermaßen in der Pflicht. Nachdem das Landratsamt das Bußgeld-Verfahren gegen den Waldbesitzer eingestellt hatte, entschied der Richter „im Sinne der Gleichbehandlung“, auch das Verfahren gegen den Forstunternehmer einzustellen.
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