Die Menschen, die seit Februar 2022 aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind, werden ab 1. Juni von den Jobcentern betreut. Sie wechseln vom Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in die Grundsicherung (SGB II).
Aufenthaltstitel notwendig
Anträge auf Leistungen der Grundsicherung können bereits jetzt gestellt werden. Über den Antrag wird entschieden, wenn die gesetzlichen Regelungen für den Rechtskreiswechsel feststehen. Gesetzliche Voraussetzung für den Bezug von SGB II-Leistungen ist eine Fiktionsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG und eine erkennungsdienstliche Behandlung, also eine zweifelsfreie Klärung der Identität, oder mindestens die Speicherung der Daten im Auslän-derzentralregister (AZR). Zusätzlich müssen die weiteren Voraussetzungen zum Bezug der Grundsicherung wie Hilfebedürftigkeit und Erwerbsfähigkeit vorliegen. Für die Antragstellung sollte ein Termin vereinbart werden, damit bei Bedarf eine Dolmetscherin bzw. ein Dolmetscher bestellt werden kann. Solange die geflüchteten Menschen noch nicht von den Jobcentern betreut werden, können sie sich zur Beratung und Unterstützung für den Einstieg in den Arbeitsmarkt weiterhin an die Agentur für Arbeit wenden. Die Service-Hotline in ukrainischer und russischer Sprache ist unter 0911 178-7915 erreichbar.
Alle Hilfen aus einer Hand
Die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter unterstützen alle Menschen mit Fluchterfahrung gleichermaßen - unabhängig von ihrer Herkunft. Für die Geflüchteten aus der Ukraine erhöht sich durch den Übergang vom Asylbewerberleistungsgesetz in die Grundsicherung die Höhe des Regelsatzes und es werden die tat-sächlichen Kosten für die Unterkunft übernommen. Zusätzlich werden die Menschen in die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen. Die Jobcenter beraten und unterstützen dazu beim Eintritt in den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt. In einem ersten Schritt erhalten die geflüchteten Menschen bei Be-darf Unterstützung bei der Suche nach einer Kinderbetreuung, beim Spracherwerb sowie bei der Anerkennung von Schul- und Berufsabschlüssen. Danach sind Unterstützung bei der Vermittlung in Beschäftigung, Qualifizierung und Weiterbildung und auch Unterstützung bei der Anerkennung von Berufs- und Bildungsabschlüssen möglich. Ziel ist es, die Menschen ausbildungsadäquat zu vermitteln. Bundestag und Bundesrat haben die gesetzlichen Bestimmungen bereits entschieden. Damit das Gesetz gültig wird, muss es noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.
Allgäuer Jobcenter arbeiten auf Hochtouren
Die Jobcenter der Städte und Kreise Kempten, Memmingen, Unterallgäu, Oberallgäu, Ostallgäu und Lindau, welche gemeinsame Einrichtungen der jeweiligen Kommune und der Arbeitsagentur Kempten-Memmingen sind, arbeiten bereits unter Hochdruck, um den bevorstehenden Wechsel möglichst reibungslos zu vollziehen. In engem Kontakt mit den kommunalen Ausländerbehörden und mit Hilfe ehrenamtlicher HelferInnen und DolmetscherInnen finden bereits Veranstaltungen oder Einzelgespräche für geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer statt, bei denen sie den An-trag auf Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung) stellen können. „Ich habe großes Vertrauen, dass dank der guten Organisation und des enormen Engagements der Jobcenter sowie der großen Hilfsbereitschaft ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer diese riesige Herausforderung geschultert werden kann und ukrainische Geflüchtete zügig Leistungen und Unterstützung durch die Jobcenter erhalten werden“, zeigt sich Maria Amtmann, Leiterin der Agentur für Arbeit Kempten-Memmingen, zuversichtlich. Der Antrag auf Leistungen nach dem SGB II kann auch online gestellt werden. Der Antrag findet sichhier. (Text: Agentur für Arbeit Kempten-Memmingen)