Als Mitglieder einer Bande haben sechs Albaner im vergangenen Jahr fast 500 Kilo Kokain aus Ecuador nach Deutschland geschmuggelt. Mitte Oktober hat der Prozess in der Stadthalle Memmingen begonnen, am Montag gab es nun ein Urteil. Die zwischen 23- und 40-Jährigen wurden wegen Beihilfe zum gemeinschaftlichen unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu Haftstrafen zwischen sechs und sieben Jahren verurteilt.
Bananen über Niederlande nach Deutschland gebracht
Die Männer haben fast 500 Kilo Kokain aus Ecuador über die Niederlade nach Deutschland gebracht. Die Drogen waren in Bananenkisten versteckt und kamen auf einem Lastwagen zu einem Obsthändler nach Neu-Ulm. Der wusste nichts von dem Kokain. Die Polizei hatte den Schmuggel mitbekommen und die Drogen gegen Imitate ausgetauscht. In der Nacht vom 14. auf den 15. Dezember 2019 brachen fünf der Verurteilten in die Betriebsräume des Obsthändlers in Neu-Ulm ein und suchten nach den Kisten mit dem Kokain. Sie packten die Drogen in Taschen und luden diese in das wartende Auto. Am Steuer saß ein 40-jähriger Verurteilter. Das Kokain sollte zu einem Zwischenlager gebracht werden, um es von dort aus an einen Zwischenhändler weiterzuverkaufen. Da die Polizei schon gewartet hatte, dass die Drogen abgeholt werden, konnte sie die Männer auf frischer Tat ertappen und festnehmen.
Strafober- und Untergrenzen festgelegt
Während des mehrtägigen Prozesses kam es zu einer Verständigung aller Beteiligten. In diesem Fall schlägt das Gericht für den Fall eines vollumfänglichen und wahrheitsgemäßen Geständnisses für die jeweiligen Angeklagten Strafuntergrenzen und Strafobergrenzen vor. Der Strafrahmen lag für vier der Angeklagten zwischen fünf Jahren und sechs Monaten und sechs Jahren und sechs Monaten, für einen Angeklagten zwischen sechs Jahren und drei Monaten und sieben Jahren und drei Monaten und für den letzten Angeklagten zwischen sechs Jahren und sechs Monaten und sieben Jahren und sechs Monaten. Die Vorschläge unterschieden sich wegen der unterschiedlichen beziehungsweise nicht vorhandenen Vorstrafen der Männer. Die Staatsanwaltschaft forderte jeweils die Strafobergrenze, die Verteidiger jeweils die Strafuntergrenze. Letztendlich wurden vier Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zwei Angeklagte zu sieben Jahren Haft verurteilt.