Sechs Albaner sollen als Mitglieder einer Bande im vergangenen Jahr fast 500 Kilo Kokain aus Ecuador nach Deutschland geschmuggelt haben. Am Donnerstag hat der Prozess in der Stadthalle Memmingen begonnen. Weil viele Angeklagte, Anwälte und Dolmetscher am Prozess teilnahmen, verlegte das Landgericht Memmingen die Verhandlung in die Stadthalle. So konnten die Abstandsregeln eingehalten werden.
Bei den Angeklagten handelt es sich um sechs Albaner zwischen 23 und 40 Jahren. Alle sechs befinden sich seit September 2019 in Untersuchungshaft. Ihnen wird vorgeworfen, fast 500 Kilo Kokain aus Ecuador über die Niederlade nach Deutschland gebracht zu haben. Der Vorgang bis zur Festnahme klingt wie das Drehbuch zu einem Krimi. Die Drogen waren in Bananenkisten versteckt und kamen auf einem Lastwagen zu einem Obsthändler nach Neu-Ulm. Der wusste nichts von dem Kokain.
Kokain gegen Imitate ausgetauscht
Die Polizei hatte den Schmuggel mitbekommen und die Drogen gegen Imitate ausgetauscht. In der Nacht vom 14. auf den 15. Dezember sollen fünf der Angeklagten in die Betriebsräume des Obsthändlers in Neu-Ulm eingebrochen sein und nach den Kisten mit dem Kokain gesucht haben. Sie sollen die Drogen in Taschen gepackt und in das wartende Auto geladen haben. Am Steuer saß demnach ein 40-jähriger Angeklagter. Das Kokain sollte zu einem Zwischenlager gebracht werden, um es von dort aus an einen Zwischenhändler weiterzuverkaufen.
Drogen für 50 Millionen Euro
Den Verkaufspreis der Drogen schätzt die Staatsanwaltschaft auf rund 50 Millionen Euro. Für den Handel mit Betäubungsmitteln in diesem Ausmaß sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von zwei bis 15 Jahren vor. Am ersten Prozesstag machte die Strafkammer den Angeklagten einen Verständigungsvorschlag. Dieser beinhaltet eine Strafober- und Untergrenze für die Angeklagten, sollten sie ein Geständnis ablegen. Für fünf Angeklagte hat der Richter eine Strafuntergrenze von fünf Jahren und sechs Monaten und eine Obergrenze von sechs Jahren und sechs Monaten vorgeschlagen. Einem Angeklagten wurde eine Untergrenze von sechs Jahren und drei Monaten und eine Obergrenze von sieben Jahren und drei Monaten angeboten. Der Vorschlag unterscheidet sich wegen seiner Vorstrafen.
Acht weitere Termine für Prozess angesetzt
Der Richter gab den Angeklagten die Möglichkeit, sich mit ihren Anwälten zu beraten. Ob sie den Vorschlag annehmen, müssen sie am Freitag bekanntgeben. Für das Verfahren sind im Moment noch acht weitere Termine angesetzt.