Vorsicht bei Uniformen: Grundsätzlich sind alle Kostüme an Fasching erlaubt. Problematisch wird es dagegen bei Uniformen. Wer etwa eine offizielle Polizeiuniform auf einer Party trägt, kann Ärger bekommen. Der Polizei Schwaben Süd/West zufolge kann man echte Polizeiuniformen an dem offiziellen Bayern-Wappen erkennen, das am Ärmel angebracht ist. Hersteller von Faschingskostümen ist es sogar untersagt, die Wappen an den falschen Uniformen anzubringen. Wer also eine Polizeiuniform "von der Stange" kauft, ist in der Regel auf der sicheren Seite. Dasselbe gilt übrigens auch für Feuerwehr-, Soldaten- und Rettungsdienstuniformen.
Verbotene Waffen
Auch bei Waffen ist Vorsicht geboten. Faschings-Pistolen sind laut Polizei kein Problem, doch sehen sie dem Original zum Verwechseln ähnlich droht Ärger. Dann handelt es sich nämlich um eine sogenannte "Anscheinswaffe". Faschingsfans am Flughafen Memmingen haben so schon einen Polizeieinsatz ausgelöst. Sie wurden dabei beobachtet, wie sie mit einer täuschend echt wirkenden Waffe im Sicherheitsbereich des Allgäu Airports herumhantierten. Zeugen alarmierten daraufhin die Polizei.
Bis zu 10.000 Euro Strafe
Wer mit so einer Waffe erwischt wird, muss tief in die Taschen greifen. Das Mitführen einer solchen Waffe ist nämlich ein Verstoß gegen das Waffengesetz und wird mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet. Diese Waffen sind deshalb gesetzlich verboten, um Verwechslungen zu vermeiden. Denn mit einer echt aussehenden Waffe kann man von der Allgemeinheit als potenzielle Bedrohung gesehen werden. Angesichts von echten Gewalttaten und Terrorismus und der dadurch resultierenden Unsicherheit ist der Spaß dann schnell vorbei.
Wie erkennt man eine Anscheinswaffe?
Laut dem Bußgeldkatalog muss eine Waffe folgende Merkmale aufweisen, um als Anscheinswaffe zu gelten:
- Die Waffe muss im Gesamterscheinungsbild den Anschein einer echten Schusswaffe erwecken
- Beim Antrieb der Geschosse werden keine heißen Gase verwendet
- Bei der Waffe handelt es sich um eine unbrauchbar gemachte Schusswaffe, oder eine orignalgetreue Nachbildung
Sonstige Waffen
Bei einigen Kostümen sind auch andere Waffen ein fester Bestandteil. Was wäre ein Pirat ohne Säbel, oder ein Ritter ohne Schwert? Stumpfe Stichwaffen aus Plastik sind kein Problem. Verboten sind echte und geschärfte Schwerter oder Stichwaffen. Wer den Verdacht hat, dass jemand mit einer Anscheinswaffe oder einer geschärften Stichwaffe eine Pary besucht, sollte umgehend die Polizei informieren.
Verbotene Symbole
Viele Kostümfans sind sehr detailverliebt wenn es um ihre Verkleidungen geht. Auch Symbole oder Embleme gehören bei manchen Kostümen dazu. Dabei gilt zu beachten, dass manche Symbole in Deutschland verboten sind. Bestes Beispiel: Prinz Harry war in jungen Jahren in einer Nazi-Uniform mitsamt Hakenkreuzbinde bei einer Kostümparty aufgetaucht. Laut Polizei Schwaben Süd/West ist das Hakenkreuz auch als Teil eines Kostüms verboten. Das gilt auch für die Sigrune, das Keltenkreuz, SS-Runen und die Triskele, oder Dreibein. Wer Symbole von verfassungswidrigen Organisationen trägt, selbst wenn man sie nur "veräppeln" will, macht sich laut Bußgeldkatalog strafbar und muss sogar mit bis zu drei Jahren Gefängnis rechnen.
Verbotene Abkürzungen
Wer Ärger mit der Polizei vermeiden will, sollte auch auf folgende Abkürzungen an Kostümen verzichten:
- WP ("White Power"): Wahlspruch des "Ku-Klux-Klans", um die Vorherrschaft der "weißen Rasse" zu propagieren
- SGH ("Sieg Heil"): Teil des Hitlergrußes
- B & H ("Blut und Ehre"): Schlagwort der Hitlerjugend
Verhalten bei K.o-Tropfen
Wer mit seinem Kostüm alles richtig gemacht hat ist allerdings noch lange nicht außer Gefahr. Auf Partys kann es immer wieder vorkommen, das einem etwas in den Drink gekippt wird. Vor kurzem gab es so einen Fall in Scheer: Mehrere Besucher hatten nach einer Faschingsparty über Unwohlsein und Gedächtnisverlust geklagt. Glücklicherweise sind im Allgäu solche Fälle eher eine Seltenheit. Die Nachverfolgung solcher Fälle ist allerdings laut Polizei schwierig, da häufig nicht zwischen "normaler" Alkoholisierung und absichtlicher Betäubung eines Partygastes unterschieden werden kann. Für Partygäste, die sicher feiern wollen, hat die Polizei folgende Tipps:
- Getränk nicht unbeaufsichtigt lassen
- Keine Drinks von Fremden annehmen
- Wer sich nach dem Genuß eines Getränks unwohl fühlt, oder den Verdacht hat K.o-Tropfen zu sich genommen zu haben, muss sofort die Polizei verständigen. Nur so kann zeitnah abgeklärt werden, ob es sich um eine Straftat handelt.