Vor Schulkindern und ihrer Freundin hat ein 38-Jähriger im vergangenen Juli seine 27-jährige Frau in einem Linienbus in Obergünzburg mit mindestens elf Messerstichen ermordet, mehrere Rippen wurden durchtrennt. Deshalb stand der 38-Jährige vor dem Landgericht Kempten. Am dritten Prozesstag fiel das Urteil. Der 38-Jährige wurde des Mordes mit besonderer Schwere der Schuld schuldig gesprochen und zu einer lebenslangen Haft verurteilt. Der Richter bezeichnete die Tat als "öffentliche Hinrichtung" und ein "Niedermetzeln der Ehefrau". "Klassischer wie hier geht eine Heimtücke wohl nicht", erklärte der Richter. Die Tat sei nicht im entferntesten nachvollziehbar.
Zeugen: Verurteilter war aggressiv und eifersüchtig
Wie schon mehrere Zeugen zuvor aussagten, verdeutlichte sich auch am Dienstag der Eindruck, dass der 38-Jährige, der 2015 als Flüchtling aus Afghanistan nach Obergünzburg gekommen war, ein sehr eifersüchtiger und aggressiver Mann ist. Bereits vor dem Mord ist er gegenüber seiner Frau und seiner Tochter mehrfach gewalttätig geworden. Im November 2019 hatte er der gemeinsamen Tochter einen Teller gegen die Stirn geworfen, nachdem sie zu spät nach Hause gekommen war. Der Angeklagte hatte sie und seine Frau an den Haaren gezogen und sie geschlagen. Einmal hatte er seine Frau so fest geschlagen, dass sie ohnmächtig geworden sein soll. Der Mann war sehr eifersüchtig, hatte seine Frau als "Hure" und seine Tochter als "Schlampe" bezeichnet. Das bezeugte die Getötete in der Videoaufnahme einer Vernehmung am 24. Juni 2020 - nur wenige Tage bevor sie von ihrem Mann erstochen wurde. Er soll sich laut seinem Mitbewohner gewünscht haben, "dass seine Frau und seine Kinder bei einem Autounfall sterben." Seine Frau habe zweimal versucht, sich selbst das Leben zu nehmen.
Bruder des Verurteilten sagt aus
Lediglich der Bruder des 38-Jährigen zeigte sich bei seiner Aussage ungläubig und emotional. Mit Tränen in den Augen sagte er: "Ich kann nicht glauben, in welcher Art er sein Leben kaputtgemacht hat." Als er nach seiner Aussage sekundenlang Augenkontakt mit dem Verurteilten suchte, vermied der es, seinem Bruder in die Augen zu sehen.
Staatsanwaltschaft plädiert auf Mord, Verteidigung auf Körperverletzung mit Todesfolge
Die Staatsanwaltschaft forderte lebenslange Haft. Der Mord war nicht spontan, sondern geplant aus Groll und Hass verübt worden. Die beiden Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe kamen zum Tragen. Die Frau hatte keine Chance, sich gegen den Angriff von hinten zu wehren. Der Verurteilte hat den Mord aus Eifersucht und verletztem Stolz geplant. Gegenüber einem Psychiater hatte er gesagt, er habe das Recht gehabt, seine Frau zu töten. Laut dem Staatsanwalt liegt auch eine besondere Schwere der Schuld vor. Der Verteidiger plädierte auf 11 Jahre Haft. Bei der Tötung habe es sich um eine Körperverletzung mit Todesfolge gehandelt, nicht um einen Mord. Der 38-Jährige habe sich gewünscht, dass alles wieder so wird, wie vor der Trennung. Diesem Wunsch würde eine Tötungsabsicht widersprechen. Der 38-Jährige sei alkoholisiert gewesen und habe die Tat spontan begangen. Der 38-Jährige selbst schwieg auch am dritten und letzten Prozesstag. Auch auf das Urteil zeigte er keine Reaktion.