Ob auch Frauen beim Fischertag in den Memminger Stadtbach jucken dürfen, soll bald juristisch entschieden werden. Bisher dürfen nämlich nur die männlichen Mitglieder des Fischertagsvereins teilnehmen. Laut Allgäuer Zeitung (AZ) findet die Verhandlung am 20. April vor dem Memminger Amtsgericht statt. Derzeit sei ein Verhandlungstag angesetzt und ein Zeuge geladen. Je nach Verhandlungsverlauf könne sich das aber noch ändern, so die AZ weiter. Das Thema hatte in den vergangenen Jahren für Diskussionen gesorgt. Ein weibliches Mitglied des Fischertagsvereins hatte zweimal in der Delegiertenversammlung beantragt, dass auch Frauen in den Stadtbach jucken dürfen. Doch sie scheiterte beide Male. Im Frühjahr 2019 hatte die Frau dann gegen den entsprechenden Artikel in der Vereinssatzung wegen Diskriminierung geklagt. Sollte der Fischertagsverein den Zivilprozess verlieren, könnte dies möglicherweise auch Auswirkungen auf die Finanzen des Vereins haben, berichtet die AZ. Im schlimmsten Fall könne ihm die Gemeinnützigkeit aberkannt werden, was zu finanziellen Einbußen im höheren fünfstelligen Bereich führen könnte.
Mehr über das Thema erfahren Sie in der Donnerstagsausgabe der Memminger Zeitung vom 04.03.2020. Die Allgäuer Zeitung und ihre Heimatzeitungen erhalten Sie in den jeweiligen AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper