Ende Juli und Anfang August wurden in Burgberg und Wertach mehrere Kälber tot aufgefunden. Landwirte und das Landratsamt Oberallgäu hatten den Verdacht, dass Tiere vermutlich von einem Wolf gerissen wurden. Das Landesamt für Umwelt (LfU) veranlasste deswegen DNA-Analysen. Wie das LfU jetzt in einer Pressemitteilung bekannt gab, bestätigen die untersuchten Speichelproben den Verdacht: es handelt sich um einen Wolf. Weitere Analysen sollen jetzt Auskunft über Geschlecht und Herkunft des Tieres geben. Behörden Interessenverbände und Nutztierhalter wurden vom Landesamt für Umwelt bereits informiert. Falls der Wolf ein Nutztier reißt, erhält der Landwirt eine finanzielle Entschädigung durch den "Ausgleichfonds Große Beutegreifer". Auch die Oberallgäuer Landwirte deren Tiere gerissen wurden, erhalten nun Entschädigung. Momentan ist nicht sicher, ob sich der Wolf immer noch in der Region aufhält. Auf der Suche nach einem Territorium können Wölfe täglich Strecken von bis zu 70 Kilometer oder mehr zurücklegen. Claus Kumutat, Präsident des LfU: „Wir nehmen die aktuelle Situation sehr ernst. Die betroffenen Landwirte vor Ort werden zügig und unbürokratisch entschädigt. Außerdem werden wir den Runden Tisch vor Ort erneut einberufen, um gemeinsam über das weitere Vorgehen zu diskutieren. Dabei werden wir klären, wie wir die Landwirte in der Region schnell unterstützen können. Die Landwirte werden dazu einen festen Ansprechpartner zur Verfügung gestellt bekommen.“ Schutzmaßnahmen Die Staatsregierung Bayern hat am Donnerstag den Entwurf des Bayerischen Aktionsplans Wolf an die Verbände herausgegeben. Bei dem Aktionsplan hat die Sicherheit der Menschen oberste Priorität. Auch soll die Weidetierhaltung in Bayern erhalten bleiben. In Gebieten in denen der Wolf sich angesiedelt hat, sollen Herdenschutzzäune gebaut werden. Ein Sonderfall sind die Alm- und Alpflächen in Bayern. Dort muss noch entschieden werden, ob und welche Schutzmaßnahmen möglich sind. Falls nicht, In Gebieten mit standorttreuen Wölfen setzt der Aktionsplan auf vorbeugende Maßnahmen wie beispielsweise Herdenschutzzäune. Ein Sonderfall sind unter anderem die Alm- und Alpflächen in Bayern: Experten der Umwelt- und Landwirtschaftsverwaltung werden gemeinsam entscheiden, in welchen Weidegebieten Präventionsmaßnahmen möglich sind oder nicht. In diesem Fall "kommt eine Entnahme des Wolfs in Einklang mit dem Artenschutzrecht auch ohne vorangegangene Herdenschutzmaßnahmen in Betracht", so das Landesamt für Umwelt.
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