Von Andreas Ellinger, Memmingen - Die häufigen Einsätze aufgrund des immer wiederkehrenden Hochwassers fordern nicht nur den Feuerwehr-Männern viel ab. Auch ihre Geräte geraten an die Grenzen der Belastbarkeit. Zwischen 10000 und 15000 Euro wird wohl allein der Ersatz für jene Pumpen und Schläuche kosten, die bei den Hochwasser-Einsätzen in Memmingen kaputtgegangen sind. Dennoch werde die Feuerwehr niemandem eine Rechnung ausstellen, dem sie den Keller ausgepumpt oder dem sie sonst in einem Notfall geholfen hat, betont Stadtbrandrat Otto Scheppan. Allein am vergangenen Samstag mussten die Floriansjünger rund 60 Keller auspumpen. 'Wir erledigen mit unserer Hilfsleistung eine städtische Aufgabe', erklärt Scheppan. Das bedeute, anfallende Kosten für Personal, Benzin, oder Geräteeinsatz würden aus dem Stadtsäckel beglichen. Diese Regelung gelte auch für den Fall, dass die Wehrmänner zu einem Brand, einem Unfall oder einer anderen technischen Hilfeleistung ausrücken. Anders stelle sich die Situation dar, wenn jemand durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit einen Einsatz auslöst, schränkt Scheppan ein. Oder wenn eine Versicherung für die Kosten aufkommen müsse. Damit bei der Rechnungs-Ausstellung dann alles seine Ordnung habe, werde Protokoll geführt, wenn eine der acht Memminger Feuerwehren ausrückt. Hier sei erfasst, mit welchem Fahrzeug wie viele Helfer wie lange bei dem Einsatz waren. So kostet zum Beispiel die Drehleiter laut Gebührensatzung der Stadt 151.50 Euro pro Stunde, ein Tanklöschfahrzeug schlägt in der gleichen Zeit je nach Typ mit 60 bis 67 Euro zu Buche. Pro Anfahrtskilometer sind zudem noch einmal zwischen einem halben und acht Euro für die Fahrzeuge fällig. Dazu kommen je nach Bedarf 13 Euro für eine Tauchpumpe, ein Euro pro Handscheinwerfer oder 19,50 Euro für die Imker-Schutzausrüstung. Extra berechnet werden die eingesetzten Wehrmänner. Bei einem Notfall-Einsatz kosten die Floriansjünger 18 Euro pro Mann und Stunde, bei einer Sicherheitswache wird ihr Engagement mit 15 Euro berechnet.
Wer sich irrt, muss nicht zahlen 'Diese Kosten werden zum Beispiel auch in Rechnung gestellt, wenn die Wehrmänner wegen eines Fehlalarms ausrücken müssen, den eine falsch eingestellte Feuermelde-Anlage ausgelöst hat', sagt der Stadtbrandrat. Keine Sorgen, dass sie den Einsatz bezahlen müssen, brauchen sich dagegen diejenigen machen, die sich bei der Alarmierung in die Irre führen ließen. Wer zum Beispiel ein beaufsichtigtes Lagerfeuer in einem Garten für einen Hausbrand hält und deswegen die Feuerwehr alarmiert, habe richtig gehandelt und müsse nicht für den Fehlalarm bezahlen, so Scheppan. Für die Kosten aufkommen müsse dagegen, wer beispielsweise den Einsatz der Feuerwehr-Drehleiter fordert, um seinen Kamin reparieren zu können. Oder wer so lange damit wartet, seinen morschen Baum zu stutzen, bis die Feuerwehr aus Sicherheitsgründen oder nach einem Sturm eingreifen muss.