Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen drei-Schritte-Plan zur Lockerung der Corona-Maßnahmen vorgestellt. Bereits am Dienstag hatte das Bayerische Kabinett erste Corona-Maßnahmen gelockert. Hier ist ein Überblick über die aktuellen Lockerungsschritte.
Öffnungsschritte und Lockerungen in Bayern
Seit 17. Februar:
- Für Geimpfte und Genesene werden die Kontaktbeschränkungen außer Kraft gesetzt. Das bedeutet, dass die bisherige Beschränkung von maximal 10 Personen aufgehoben ist. Für Ungeimpfte gilt nach wie vor die Kontaktbeschränkung.
- Die maximale Zuschauerzahl bei Sport- und Kulturveranstaltungen ist auf 25.000 Zuschauer angehoben. Die Kapazitätsbeschränkung bleibt bestehen (50 Prozent bei Sport, 75 Prozent bei Kultur)
- Im Einzelhandel und bei Dienstleistungen sind die bisherigen Kapazitätsgrenzen (ein Kunde je 10 Quadratmetern) aufgehoben. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt bestehen.
- Die Kapazitätsgrenzen in zoologischen und botanischen Gärten, Gedenkstätten, Freizeitparks, Ausflugsschiffen und Führungen unter freiem Himmel sind aufgehoben.
- Minderjährige Schüler und Schülerinnen, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, können sich künftig in allen 2G Bereichen aufhalten, auch ohne Impfung.
- Die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung entfällt, genau so wie die Pflicht bei Sport- und Kulturveranstaltungen nur noch personalisierte Tickets zu verkaufen.
- Die Hotspot-Lockdown-Regelung ist aufgehoben
Diese Regelungen gelten bis einschließlich 19. März 2022.
2G- und 3G-Regelung
Die Bayerische Staatsregierung hat in der Kabinettssitzung beschlossen, die 2Gplus-Regelung generell in eine 2G-Regelung umzuwandeln. Hier eine Übersicht über die Bereiche, in denen seit dem 17. Februar 2G und 3G gilt: Hier gilt 2G (Geimpft oder Genesen):
- Sport und Kultur (Theater, Bühnen, Konzertsäle, Kinos, Opernhäuser)
- Öffentliche und private Veranstaltungen in nicht-privaten Räumlichkeiten,
- Messen, Tagungen und Kongresse
- Staatliche Schlösser, Gärten und Seen (indoor)
- Freizeiteinrichtungen, darunter auch Führungen in geschlossenen Räumen, Indoorspielplätzen, Spielhallen/-banken, Wettannahmestellen, Höhlen, Besucherbergwerke und infektiologisch vergleichbare Bereiche
Hier gilt 3G (Geimpft, Genesen oder Getestet):
- Private sportliche Betätigung (mit praktischer Sportausübung)
- Im Bildungsbereich: Hochschulen, berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung, außerschulische Bildung und Musikschulen
- Bibliotheken und Archive
- Museen und Ausstellungen
- Fitnessstudios und Solarien
- Mitwirkung in Laienensembles (z. B. Blasorchester, Laienschauspiel)