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Corona-Regeln und Lockerungen in Bayern im Überblick

Zeitplan der Landesregierung

Corona-Regeln und Lockerungen in Bayern im Überblick

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    Seit Donnerstag dürfen wieder mehr Zuschauer in Bayerische Stadien. Auch die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene wurden aufgehoben. (Symbolbild)
    Seit Donnerstag dürfen wieder mehr Zuschauer in Bayerische Stadien. Auch die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene wurden aufgehoben. (Symbolbild) Foto: picture alliance/dpa | Sven Hoppe

    Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen drei-Schritte-Plan zur Lockerung der Corona-Maßnahmen vorgestellt. Bereits am Dienstag hatte das Bayerische Kabinett erste Corona-Maßnahmen gelockert. Hier ist ein Überblick über die aktuellen Lockerungsschritte. 

    Öffnungsschritte und Lockerungen in Bayern

    Seit 17. Februar:

    • Für Geimpfte und Genesene werden die Kontaktbeschränkungen außer Kraft gesetzt. Das bedeutet, dass die bisherige Beschränkung von maximal 10 Personen aufgehoben ist. Für Ungeimpfte gilt nach wie vor die Kontaktbeschränkung. 
    • Die maximale Zuschauerzahl bei Sport- und Kulturveranstaltungen ist auf 25.000 Zuschauer angehoben. Die Kapazitätsbeschränkung bleibt bestehen (50 Prozent bei Sport, 75 Prozent bei Kultur)
    • Im Einzelhandel und bei Dienstleistungen sind die bisherigen Kapazitätsgrenzen (ein Kunde je 10 Quadratmetern) aufgehoben. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt bestehen. 
    • Die Kapazitätsgrenzen in zoologischen und botanischen Gärten, Gedenkstätten, Freizeitparks, Ausflugsschiffen und Führungen unter freiem Himmel sind aufgehoben. 
    • Minderjährige Schüler und Schülerinnen, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, können sich künftig in allen 2G Bereichen aufhalten, auch ohne Impfung. 
    • Die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung entfällt, genau so wie die Pflicht bei Sport- und Kulturveranstaltungen nur noch personalisierte Tickets zu verkaufen. 
    • Die Hotspot-Lockdown-Regelung ist aufgehoben

    Diese Regelungen gelten bis einschließlich 19. März 2022. 

    2G- und 3G-Regelung

    Die Bayerische Staatsregierung hat in der Kabinettssitzung beschlossen, die 2Gplus-Regelung generell in eine 2G-Regelung umzuwandeln. Hier eine Übersicht über die Bereiche, in denen seit dem 17. Februar 2G und 3G gilt: Hier gilt 2G (Geimpft oder Genesen):

    • Sport und Kultur (Theater, Bühnen, Konzertsäle, Kinos, Opernhäuser)
    • Öffentliche und private Veranstaltungen in nicht-privaten Räumlichkeiten,
    • Messen, Tagungen und Kongresse
    • Staatliche Schlösser, Gärten und Seen (indoor)
    • Freizeiteinrichtungen, darunter auch Führungen in geschlossenen Räumen, Indoorspielplätzen, Spielhallen/-banken, Wettannahmestellen, Höhlen, Besucherbergwerke und infektiologisch vergleichbare Bereiche

    Hier gilt 3G (Geimpft, Genesen oder Getestet):

    • Private sportliche Betätigung (mit praktischer Sportausübung)
    • Im Bildungsbereich: Hochschulen, berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung, außerschulische Bildung und Musikschulen
    • Bibliotheken und Archive
    • Museen und Ausstellungen
    • Fitnessstudios und Solarien
    • Mitwirkung in Laienensembles (z. B. Blasorchester, Laienschauspiel)
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