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Corona-Alarm im Landkreis Lindau: Jede zweite Neuansteckung Omikron!

Drastischer Infektionsanstieg

Corona-Alarm im Landkreis Lindau: Jede zweite Neuansteckung Omikron!

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    Corona-Virus, FFP2-Maske (Symbolbild)
    Corona-Virus, FFP2-Maske (Symbolbild) Foto: Alexandra_Koch auf Pixabay

    Die Omikron-Variante ist im Landkreis Lindau angekommen. Das Landratsamt meldet einen drastischen Anstieg der Neuinfektionen mit dem Corona-Virus, jeder zweite Fall ist eine Infektion mit der hochansteckenden Omikron-Variante. Der Landkreis Lindau hat mit über 549 momentan den höchsten Corona-Inzidenzwert im Allgäu.

    Diffuses Corona-Infektionsgeschehen

    Von Samstag bis Mittwochvormittag wurden dem Gesundheitsamt Lindau demnach 336 positive PCR-Testergebnisse gemeldet. "Das Infektionsgeschehen ist aktuell sehr diffus und dynamisch und wir müssen weiterhin alle eine besondere Umsicht an den Tag legen, um uns und andere vor einer Ansteckung zu schützen", so Landrat Elmar Stegmann in einer Mitteilung. Konkret meint Stegmann: Kontakte reduzieren, Hygienemaßnahmen beachten, insbesondere auch das Tragen einer FFP2- Maske, und Impfangebote nutzen. Auch in der kommenden Woche soll es im Landkreis Lindau wieder Sonder-Impfaktionen geben.

    Arbeitsbelastung im Gesundheitsamt hoch

    Wegen der sehr starken Arbeitsbelastung im Gesundheitsamt weist das Landratsamt Lindau darauf hin, dass momentan eine erweiterte Nachverfolgung von Kontaktpersonen nur noch eingeschränkt möglich ist. Auch Antworten auf Anfragen an das Gesundheitsamt können momentan etwas dauern. Das Landratsamt empfiehlt daher, vor allgemeinen schriftlichen oder telefonischen Anfragen sich zunächst auf den einschlägigen Internetseiten zu informieren:

    3G gilt im Landratsamt nun auch für Besucherinnen und Besucher

    Im Landratsamt Lindau gilt ab sofort die 3G-Regel auch für Besucherinnen und Besucher. Das soll innerhalb der Behörde das Infektionsrisiko reduzieren. Wer also ein persönliches Gespräch mit einem Mitarbeiter der Behörde braucht, muss vorab einen Termin vereinbaren und dann vor Ort einen Impf- oder Genesenen-Nachweis oder ein aktuelles Testergebnis vorlegen (24 Stunden Gültigkeit bei einem Antigen-Schnelltest, bzw. 48 Stunden Gültigkeit bei einem PCR-Test).

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