Bundestag und Bundesrat haben im Dezember 2021 eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen beschlossen. Demnach müssen Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen, wie Pflegeheimen und Krankenhäusern, aber auch in Arztpraxen und im Rettungsdienst, bis zum 15. März 2022 Nachweise zum Geimpft- oder Genesenen-Status vorlegen. Das Gesundheitsamt kann die Beschäftigung von Beschäftigten ohne einen solchen Nachweis verbieten.
BRK sieht einrichtungsbezogene Impfpflicht kritisch
Das Bayerische Rote Kreuz (BRK) und die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) sieht diese Regelung kritisch. Dadurch würde kein Beitrag zur Bewältigung der Pandemie geleistet. "Dafür ist eine allgemeine Impfpflicht vonnöten", so das BRK in einer Pressemitteilung. Von einem fehlenden Nachweis sei ohnehin nur ein eher kleiner Teil des pflegenden Personals betroffen, die negativen Folgen der Maßnahme würden hingegen schwerwiegend sein. Die Präsidentin des Bayerischen Roten Kreuzes, Angelika Schorer, hält die Impfpflicht für einen Fehler: "In den Einrichtungen des Bayerischen Roten Kreuzes haben wir durchschnittlich eine Impfquote von über 80 Prozent beim beschäftigten Personal. Es gibt also keine Veranlassung, dass gerade diese Berufsgruppen jetzt noch einmal besonders verpflichtet werden müssten. Vielmehr ist die Maßnahme eine Stigmatisierung für Berufsgruppen, die ohnehin seit Beginn der Pandemie Übermenschliches leisten."
Betreute Personen sind nicht von Impfpflicht betroffen
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht betrifft lediglich das beschäftigte Personal. Die betreuten Bewohnerinnen und Bewohner hingegen sind von der Impfpflicht nicht betroffen, leben aber in derselben Einrichtung, in der die verpflichteten Beschäftigten tätig sind. "Unter den behandelten Patientinnen und Patienten in Kliniken, aber auch unter den Bewohnerinnen und Bewohnern und deren Angehörigen gibt es zum Teil viele Ungeimpfte. Dementsprechend ließe sich selbst mit einer Impfquote von 100 Prozent beim Personal keine verbesserte Schutzwirkung erzielen", erläutert Georg Sigl-Lehner, Präsident der VdPB, und ergänzt: "Vielmehr erzeugt die einrichtungsbezogene Impfpflicht neben einem ungeheuren bürokratischen Aufwand auch Verunsicherungen beim eingesetzten Personal. Schon heute ist die Personaldecke in der Pflege extrem dünn, weshalb selbst wenn infolge der Impfpflicht nur 5 Prozent des Personals ausscheiden würden, der gesetzliche Versorgungs- und Qualitätsauftrag vieler Einrichtungen nicht mehr erfüllt werden kann."
Wie soll Impfpflicht durchgesetzt werden?
Laut dem BRK sei bei den aktuell steigenden Infektionszahlen und der unmittelbaren Überlastung der Gesundheitsämter in der Kontaktnachverfolgung nicht nachvollziehbar, wie die Durchsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in den Gesundheitsämtern vonstattengehen soll. "Sinnvoller dagegen wäre, keine zusätzliche Mehrbelastung für die Gesundheitsämter zu schaffen und ihre Kapazitäten für wichtigere Aufgaben zu schonen", so Schorer. Präsidentin Schorer und Präsident Sigl-Lehner sind sich sicher: "Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wird mehr Schaden in der Pflege anrichten, als dass sie hilft. Sie schafft nicht mehr Infektionsschutz in den Einrichtungen, sondern gefährdet die Versorgungssicherheit tausender Menschen. Im Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie hilft nur eine insgesamt höhere Impfquote und daher eine allgemeine Impfpflicht, die dann auch Bereiche mit deutlich niedrigeren Impfquoten betrifft. Wir wehren uns gegen diese Stigmatisierung der im Gesundheitswesen Beschäftigten trotz hoher Impfquote." Daher fordern die Präsidentin des Bayerischen Roten Kreuzes und der Präsident der Vereinigung der Pflegenden in Bayern eine Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Freistaat Bayern per Moratorium und eine generelle Impfpflicht für alle Bürgerinnen und Bürger. "Nur gemeinsam können wir das Coronavirus besiegen", so die beiden Präsidenten abschließend.