In seiner letzten Sitzung in diesem Jahr hat der Bundestag am heutigen Freitag über das neue Infektionsschutzgesetz abgestimmt. Zu den beschlossenen Änderungen gehört neben weiteren Corona-Maßnahmen auch eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen.
Um diese Berufe geht es
Von der Impfpflicht betroffen sind Mitarbeiter von Krankenhäusern, sowie von Alten- und Pflegeheimen. Allerdings gilt die Impfpflicht auch für Einrichtungen, in denen Menschen mit Behinderungen betreut werden. Zudem zählen laut dem Gesetzesentwurf auch Tageskliniken, Arztpraxen, Rettungsdienste und sozialpädagogische Zentren dazu. Die Impfnachweise in diesen Berufsgruppen müssen bis zum 15. März 2022 vorgelegt werden. Auch darf dann kein Personal, das nicht geimpft oder genesen ist, mehr eingestellt werden. Für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, gilt diese Regel bei Vorlage eines entsprechenden Attests nicht.
Argumente, die gegen die Impfpflicht sprechen
Es gibt auch Argumente, die gegen die Impfpflicht in den oben genannten Berufen sprechen. Laut der tagesschau warnt der Deutsche Pflegerat vor zusätzlichem Frust und die Deutsche Stiftung Patientenschutz vor Personalflucht in diesen Berufsgruppen.
Weitere Maßnahmen, die beschlossen wurden
Außerdem hat der Bundestag noch weitere Maßnahmen beschlossen, die bei der Eindämmung des Coronavirus helfen sollen:
- Auch Apotheker, Tier- und Zahnärzte sollen Menschen ab zwölf Jahren impfen dürfen.
- Die Kliniken sollen in Zukunft wieder Ausgleichszahlungen bekommen.
- Auch regionale Maßnahmen werden verschärft. Die Länder bekommen die Möglichkeit Versammlungen und Veranstaltungen, die keine geschützten Demonstrationen sind, zu untersagen.