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Betrunken Unfall verursacht: Mann (32) zu Haftstrafe verurteilt

Zwei Menschen starben

Betrunken Unfall verursacht: Mann (32) zu Haftstrafe verurteilt

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    Gericht (Symbolbild)
    Gericht (Symbolbild) Foto: Alexander Kaya

    Das Amtsgericht Kaufbeuren hat einen 32-jährigen Mann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Der 32-Jährige hatte im September 2019 einen Autounfall auf der B12 bei Jengen verursacht, bei dem ein Ehepaar (58, 51) verstarb. Der Mann war übermüdet und hatte 1,07 Promille Alkohol im Blut. 

    Trotz Warnung in Auto gestiegen

    In der Unfall-Nacht hatte der 32-Jährige zunächst in einem Nachtclub in Igling den Geburtstag einer Freundin gefeiert. Dabei betrank er sich. Nach Ende der Feier fuhr der Mann zusammen mit einigen Freunden mit einem Taxi zu McDonald's. Laut Aussage des Angeklagten habe er sich selbst zu dem Zeitpunkt nicht mehr fahrtüchtig gefühlt. Nachdem er im McDonald's gegessen und Kaffee getrunken hat, entschied sich der Mann trotz seines Zustandes, mit dem Auto nach Hause zu fahren. Zwei Freunde rieten ihm aber davon ab, er solle stattdessen besser mit dem Zug fahren. Darauf ging der Angeklagte allerdings nicht ein. Den Rückweg zum Nachtclub trat der 32-Jährige noch mit einem Taxi an, zusammen mit einer Freundin. Dort allerdings fuhren die Beiden mit einem Auto los, der Angeklagte am Steuer. Die anderen Freunde nahmen den Zug.

    Folgenschwerer Unfall

    Gegen 07:00 Uhr dann der verheerende Unfall: Der Mann schlief auf der B12 bei Jengen während der Fahrt in einer lang gezogenen Rechtskurve ein und stieß frontal mit einem entgegenkommenden Skoda zusammen. Die 51-jährige Skoda-Fahrerin erlitt dabei schwere Verletzungen, ihre zwei Mitfahrer im Alter von 51 und 58 Jahren starben noch an der Unfallstelle. Der Angeklagte und seine 32-jährige Beifahrerin erlitten ebenfalls schwere Verletzungen.

    Skoda-Fahrerin hatte keine Chance

    Richterin, Staatsanwalt und sogar der Verteidiger haben im Laufe des Prozesses mehrfach verdeutlicht, dass die 51-jährige Skoda-Fahrerin keine Chance hatte, den Unfall zu verhindern. Zwei Gutachten kamen zum selben Ergebnis: Der Unfall sei auf die Alkoholisierung und die Übermüdung des 32-Jährigen zurückzuführen. Der Angeklagte gab an, wegen familiärer Probleme schon seit Monaten vor dem Unfall unter Schlafstörungen gelitten zu haben.

    Körperliche und psychische Folgen für das überlebende Unfallopfer 

    Noch heute leidet die 51-jährige Skoda-Fahrerin unter den Folgen des Unfalls. Die Frau wird wohl ein Leben lang durch die körperlichen Verletzungen beeinträchtigt sein. "Es wird nicht mehr so wie vorher", meinte die 51-Jährige, die als Nebenklägerin im Gericht anwesend war. Außerdem leidet die Frau nach eigener Aussage seit dem Unfall auch unter psychischen Folgen, beispielsweise habe sie Alpträume. Durch den Unfall verlor sie ihre besten Freunde. Trotz Suche, hat die 51-Jährige noch keine psychologische Unterstützung gefunden.

    Angeklagter seit Unfall abstinent 

    Gleich zu Beginn der Verhandlung entschuldigte sich der Angeklagte bei der 51-Jährigen: "Es tut mir sehr leid, es war nicht meine Absicht." Seit dem Unfall trinke er keinen Alkohol mehr. Außerdem befinde sich der Mann in Therapie. Der Angeklagte zeigte sich vor Gericht einsichtig und geständig. Trotz des Unfalls sei der 32-Jährige seinen Verpflichtungen nachgekommen und habe sich, soweit es ihm möglich war, um die Regulierung des Schadens bemüht, so der verteidigende Anwalt. 

    Keine Bewährung

    Die Verteidigung hielt die von der Staatsanwaltschaft geforderte Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten für gerechtfertigt, plädierte jedoch darauf, die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Obwohl der Angeklagte bisher noch nicht straffällig war, folgte Richterin Anna Lena Lessmann dem Antrag der Verteidigung nicht. Wegen der schweren Folgen des Unfalls sei eine Bewährungsstrafe nicht möglich.

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