Im August hatte das Amtsgericht Memmingen entschieden, dass in Zukunft auch Frauen im Rahmen des Memminger Fischertags beim Ausfischen im Stadtbach mitmachen dürfen. Bis dahin war das nur Männer erlaubt. Dagegen hatte C. Renz im Frühjahr 2019 geklagt. Die Klägerin ist seit über 30 Jahren Mitglied im Fischertagsverein.
Urteil wird innerhalb des Vereins unterschiedlich gesehen
"Wir werden im Vereinsausschuss im Oktober die Entscheidung treffen, ob wir das Urteil akzeptieren oder in Berufung gehen werden", teilt der Fischertagsverein nun in einer Pressemeldung mit. Demnach habe man die Informationsveranstaltungen für die Delegierten des Vereins abgeschlossen. Nun befinde man sich mit den vereinsinternen Gremien in der Analyse dieser Gespräche. "Für diese nehmen wir uns die erforderliche Zeit", heißt es von Seiten des Vereins. Denn das Urteil des Amtsgerichts werde von den Mitgliedern des Vereins unterschiedlich gesehen und könne auch "entsprechende Folgen für unser Vereinsleben und auch das anderer Vereine haben."
Vorsorglich Berufung eingelegt
Weil die Frist zur Einlegung von Rechtsmitteln vorab endet, werde der Verein in dieser Woche "vorsorglich und fristwahrend" Berufung gehen das Urteil des Amtsgerichts Memmingen einlegen. Der Verein stellt jedoch klar: Die Entscheidung Berufung einzulegen sei eine rein formale Maßnahme, die aus zeitlichen Gründen erforderlich sei. Damit werde der Entscheidung der Gremien des Fischertagsverein Memmingen e. V. nicht vorgegriffen.
Memminger Gericht entscheidet: Frauen dürfen in den Stadtbach "jucken"