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Bayerisches Kabinett beschließt verschärfte Corona-Maßnahmen

Harter Lockdown

Bayerisches Kabinett beschließt verschärfte Corona-Maßnahmen

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    Ab Mittwoch gelten in Bayern verschärfte Corona-Maßnahmen, das gab Ministerpräsident Markus Söder am Montag bekannt.
    Ab Mittwoch gelten in Bayern verschärfte Corona-Maßnahmen, das gab Ministerpräsident Markus Söder am Montag bekannt. Foto: picture alliance/dpa/dpa-Pool | Matthias Balk

    Am Sonntag haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten einen harten Lockdown ab Mittwoch beschlossen. In Bayern fällt er noch strenger aus als in vielen anderen Bundesländern, das verkündete Ministerpräsident Markus Söder am Montag nach einer Video-Konferenz des Kabinetts in einer Pressekonferenz. "Corona ist außer Kontrolle", gibt Söder zu. Er möchte deshalb jetzt einen konsequenten Weg gehen.

    Folgende Corona-Maßnahmen gelten in Bayern ab Mittwoch

    • Auch in Bayern muss der Einzelhandel schließen. Ausnahmen sind hier natürlich Geschäfte wie Supermärkte, Drogeriemärkte, Reformhäuser, Tankstellen, Sanitätshäuser, Banken und Apotheken.
    • Es herrscht ein Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum.
    • Schulen und Kitas müssen weitgehend schließen. Nur eine Notbetreuung wird angeboten. Eine Aufhebung der Schulpflicht gibt es in Bayern nicht.
    • Es gilt weiterhin eine Kontaktbeschränkung. Maximal fünf Personen aus zwei Haushalten dürfen sich treffen. Kinder bis 14 Jahre aus dem eigenen Haushalt sind von der Regelung ausgeschlossen. An Weihnachten gibt es eine Ausnahme. Zu einem Haushalt dürfen vier nahe Verwandte dazukommen.
    • Ob und inwiefern Gottesdienste stattfinden dürfen, ist noch unklar. Hier soll es noch Gespräche geben.
    • Ab 21 Uhr wird es in ganz Bayern eine Ausgangssperre geben - unabhängig von den Inzidenzwerten der jeweiligen Landkreise.
    • Es dürfen keine Böller verkauft werden. Bezüglich der Ausgangsperre und der Kontaktbeschränkung gibt es an Silvester keine Ausnahmen.
    • Bezüglich der Altenheime gibt es auch eine Testpflicht für mobile Pflegedienste.

    Diese Maßnahmen gelten vorerst bis zum 10. Januar.  Am 5. Januar findet erneut eine Ministerpräsidenten-Konferenz statt, in der über das weitere Vorgehen beraten wird.

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