Die Stadt Kempten und die Agentur für Arbeit wollen weiterhin zusammenarbeiten, wenn es um die Betreuung von Langzeitarbeitslosen geht. Das entschied der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig. Dafür schließen Stadtverwaltung und Bundesagentur einen neuen Vertrag. Außerdem erhält die bisherige Arbeitsgemeinschaft (Arge), wie sie seit 2005 heißt, einen neuen, moderneren Namen: Jobcenter.
Den Stein ins Rollen hatte das Bundesverfassungsgericht gebracht: Wie berichtet, hatten die Karlsruher Richter entschieden, dass aufgrund der Gesetzeslage die Betreuung der Arbeitslosen "aus einer Hand" - also eine Zusammenarbeit von kommunaler und staatlicher Verwaltung - rechtlich nicht möglich sei. Daraufhin änderte der Bundestag mit großer Mehrheit das Grundgesetz.
Wie Sozialreferent Benedikt Mayer im Stadtrat erläuterte, gebe es jetzt drei Möglichkeiten: l Die Vergabe der Leistungen an die Langzeitarbeitslosen wird getrennt wahrgenommen - von der Stadtverwaltung und der Arbeitsagentur. Der Nachteil, so Mayer, liege auf der Hand: Die Arbeitslosen müssten immer bei zwei Stellen ihre Anträge stellen. l Bildung von Arbeitsgemeinschaften wie bisher mit der Leistungsgewährung aus einer Hand.
l Die Option, dass die Kommune die beiden Aufgaben in ihrer eigenen Verantwortung übernimmt.
"Die Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur hat sich bewährt. Die Arge Kempten erzielt im Vergleich mit den anderen die besten Ergebnisse", empfahl Mayer die Fortsetzung der Arbeitsgemeinschaft. So habe eine große Zahl von Langzeitarbeitslosen wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden können. Dieser Ansicht schloss sich der Stadtrat an.
Allerdings benötigt das Jobcenter eine neue Vertragsgrundlage. Dazu gehört eine Geschäftsführung, eine Trägerversammlung aus Abgesandten von Stadt und Bund sowie ein Beirat.
Dem Beirat gehören ein Arbeitgebervertreter nach dem Vorschlag des Verbands der Bayerischen Wirtschaft, ein Arbeitnehmervertreter und ein Vertreter der Wohlfahrtsverbände an.