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Arbeitsamt Kempten-Memmingen setzt sich für Menschen mit Behinderung ein

Aktion für inklusiven Arbeitsmarkt

Arbeitsamt Kempten-Memmingen setzt sich für Menschen mit Behinderung ein

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    Die Arbeitagentur Kempten - Memmingen setzt sich in der Woche vom 29.11. bis zum 03.12. verstärkt für Menschen mit Behinderung ein. (Symbolbild)
    Die Arbeitagentur Kempten - Memmingen setzt sich in der Woche vom 29.11. bis zum 03.12. verstärkt für Menschen mit Behinderung ein. (Symbolbild) Foto: succo auf Pixabay

    Laut einer am Mittwoch veröffentlichten Pressemitteilung, will die Arbeitsagentur Kempten-Memmingen Menschen mit Behinderungen in den Mittelpunkt stellen. In der Woche vom 29. November bis zum 03. Dezember sollen Arbeitgeber ermutigt werden mehr Menschen mit Handicap einzustellen. 

    Voraussetzung für ein gleichberechtigtes Leben

    Die Teilhabe am Arbeitsleben hat für Menschen mit Behinderungen einen besonders hohen Stellenwert. Sie bildet eine wesentliche Voraussetzung für ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben in der Gesellschaft. Die Art, wie die Gesellschaft Menschen mit Behinderung wahrnimmt, hat sich in den letzten Jahrzehnten zum Positiven verändert. Schlagwörter wie Inklusion, Gleichbehandlung und barrierefreies Leben bestimmen seit einigen Jahren politische und gesellschaftliche Diskussionen zum Thema Behinderung.

    Umfangreiches Beratungsangebot für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

    Unter dem Motto„Inklusion am Arbeitsplatz – gemeinsam verschieden sein – eine Chance zur Fachkräftesicherung“ werden Arbeitgeber für das Beschäftigungspotenzial der Menschen mit Behinderungen sensibilisiert und ermutigt, Arbeitslose mit Handicap einzustellen. Unternehmen, die Menschen mit Behinderung eine Perspektive geben wollen, werden durch die Arbeitsagentur Kempten - Memmingen mit einem umfangreichen Beratungsangebot unterstützt. Überdies erhalten auch arbeitssuchende Menschen mit Behinderung Beratung und Unterstützung durch die Berater und Beraterinnen. Wichtige Themen sind etwa die Einrichtung des Arbeitsplatzes für schwerbehinderte Menschen sowie deren Weiterbildung und Qualifizierung.

    Behinderte bringen genauso gute Leistungen wie Nicht-Behinderte

    Bei Arbeitgebern bestehen im Hinblick auf die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen oftmals Unsicherheiten und Vorbehalte, z. B. aufgrund von Fehlinformationen zu den besonderen Schutzrechten schwerbehinderter Menschen oder Zweifeln an deren Leistungsfähigkeit. Teilweise wird davon ausgegangen, dass ArbeitnehmerInnen mit Behinderung aufgrund ihrer Einschränkungen nicht so belastbar sind wie Menschen ohne Behinderung. Und wenn die Leistung nicht mehr stimmt, müssen sie trotzdem weiterbezahlt werden – da sie ja unkündbar sind. Fakt ist jedoch, dass Unternehmen, die Menschen mit Behinderung beschäftigen, kaum Leistungsunterschiede zwischen Beschäftigten mit und ohne Behinderung feststellen. Sodass es offenbar selten einen Grund zur Kündigung gibt. Sollte dies aber doch mal der Fall sein, können – unter Beteiligung des Integrationsamtes – auch Beschäftigte mit Behinderung gekündigt werden. Betriebe tun sich immer schwerer passendes Personal zu finden. Hier könnte die Personengruppe der Schwerbehinderten mit Unterstützung der Agentur für Arbeit eine Lösung sein. Wenn Arbeitgeber bei der Bewerberauswahl zu Kompromissen bereit sind und auch jemanden einstellen, der vielleicht nicht hundertprozentig auf die zu besetzende Stelle passt, können die Chancen Arbeitskräfte zu finden, erhöht werden.

    Inklusiver Arbeitsmarkt

    „Die Agentur für Arbeit setzt sich für einen inklusiven Arbeitsmarkt ein und hilft Unternehmen dabei, geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden. Wir unterstützen Betriebe zudem bei der Finanzierung notwendiger Qualifizierungsmaßnahmen und helfen den Bedarf an Arbeits- und Fachkräften zu decken. Menschen mit Behinderungen bereichern das Unternehmen und leisten einen wertvollen Beitrag zur Fachkräftesicherung. Wer eine Behinderung hat, ist zwar in bestimmter Hinsicht eingeschränkt, hat aber andererseits auch ein großes Potenzial und ist zumeist auch sehr loyal und motiviert“, sagt Maria Amtmann Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Kempten-Memmingen, laut der Pressemitteilung. Interessierte Arbeitgeber können sich jederzeit an die Agentur für Arbeit wenden. Der Arbeitgeber- Service, in enger Zusammenarbeit mit den Reha-Spezialisten, steht für alle Fragen rund um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.

    Meldepflicht für Arbeitgeber

    Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Diese Arbeitgeber haben der Agentur für Arbeit bis spätestens 31. März 2022 ihre Beschäftigungsdaten anzuzeigen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Am schnellsten geht es elektronisch. Die Beschäftigungs- und Anzeigepflicht gilt auch für Unternehmen, die im laufenden Jahr von Kurzarbeit betroffen waren.

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