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Anwalt von Schauspielerin Antje Mönning will filmende Polizisten nach Stripeinlage in Jengen verklagen

Gericht

Anwalt von Schauspielerin Antje Mönning will filmende Polizisten nach Stripeinlage in Jengen verklagen

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    Antje Mönning ist bekannt als Nonne in der ARD-Serie "Um Himmels Willen"
    Antje Mönning ist bekannt als Nonne in der ARD-Serie "Um Himmels Willen" Foto: picture-alliance

    Antje Mönning, bekannt aus der ARD-Serie „Um Himmels Willen“, will einen Strafbefehl über 1.200 Euro nicht akzeptieren. Diese Strafe soll sie zahlen, weil sie im Juni auf einem Parkplatz an der B12 bei Jengen nahe Buchloe nicht nur eine Pause an der frischen Luft machen wollte, sondern auch gestrippt haben soll. Im durchsichtigen Top posierte sie für unbekannte Männer in einem ebenfalls auf dem Parkplatz stehenden Auto. Sie hob ihren kurzen Rock und gewährte dem Publikum intime Einblicke. Das alles filmten die Männer in dem anderen Auto, denn es waren Zivilpolizisten, die nach eigenen Angaben Verkehrskontrollen durchzuführen hatten und sich durch den Strip in ihrer Arbeit gestört fühlten. Die Beamten erstatteten Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses und das Kaufbeurer Amtsgericht verhängte die Geldstrafe.

    Antje Mönnings Anwalt will gegen Polizisten vorgehen

    Dagegen habe er inzwischen Einspruch eingelegt, sagte Mönnings Anwalt, Dr. Alexander Stevens, im Gespräch mit unserer Zeitung. Bereits übernächste Woche werde der Fall vor dem Kaufbeurer Amtsgericht verhandelt. Das persönliche Erscheinen der TV-Nonne sei angeordnet worden, berichtete der Anwalt. Rechtsanwalt Stevens will den Spieß jetzt umdrehen. Er werde die Allgäuer Verkehrspolizisten verklagen, kündigte er an. Die hätten gegen den Paragrafen 201 Strafgesetzbuch verstoßen. Darin geht es um die „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“, wie es bei Juristen heißt. Anwalt Stevens vertritt die Auffassung, die Polizisten hätten die strippende Schauspielerin nicht filmen dürfen. Denn die habe sich gar nicht strafbar gemacht. Exhibitionismus sei nur für Männer strafbar, sagte Stevens.

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