Heute (Dienstag, 4. Dezember 2018) kann sich Antje Mönning vor Gericht dazu äußern, warum sie auf einem B12-Parkplatz bei Jengen halbnackt vor Zivilpolizisten getanzt hat. Die Anklage: Erregung öffentlichen Ärgernisses. Vorab hat sie ein Video veröffentlicht: "Schwester Antje - Nonnen-Räp". Musikalisch und filmisch gesehen ist die Qualität (gewollt?) fragwürdig - irgendwo zwischen Trash und Fremdschämen. Aber die Botschaft ist klar: Die bekennende Exhibitionistin kämpft dafür, dass sich Frauen in der Öffentlichkeit ausziehen dürfen ("zeigt her eure Brüste, zeigt her eure Mu"), wenn ihnen danach ist. Ob das Gericht das anders sieht, wird sich beim Prozess zeigen. Hören Sie dazu auch unseren Podcast zum Thema "Exhibitionismus" mit Birthe Hildebrand-Möller, Chefärztin und ärztliche Direktorin der Helios-Privatklinik Allgäu, Akutklinik für Psychosomatik in Bad Grönenbach.
Exhibitionistin