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Diese Corona-Regeln gelten aktuell in Bayern

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Diese Corona-Regeln gelten aktuell in Bayern

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    Die Corona-Regeln in Bayern ändern sich immer wieder. (Symbolbild)
    Die Corona-Regeln in Bayern ändern sich immer wieder. (Symbolbild) Foto: picture alliance/dpa | Georg Wendt

    Am Sonntag sind fast alle bundesweiten Corona-Regeln weggefallen. Doch in Bayern ändert sich trotzdem vorerst kaum etwas. Wir haben die wichtigsten Corona-Regeln, die aktuell in Bayern gelten, für Sie zusammengefasst.

    Wo herrscht noch FFP2-Maskenpflicht?

    An Orten, an denen viele Menschen zusammenkommen, herrscht Maskenpflicht. Besucher in der Gastronomie dürfen die Masken am Tisch abnehmen. Schüler sind im Sportunterricht grundsätzlich von der Maskenpflicht befreit. In Grund- und Förderschulen müssen sie auch am Platz im Klassenzimmer keine Masken mehr tragen. Ab dem 28. März entfällt die Maskenpflicht am Platz auch für die 5. und 6. Jahrgangsstufen aller Schulen, soweit in den betreffenden Klassen PCR-Pooltestungen durchgeführt werden.

    Diese Regeln gelten bei Freizeitangeboten

    BeimSport, in Fitnessstudios und inMuseengilt die 3G-Regel. Auch an Bildungsangeboten von Volkshochschulen, Hochschulen und sonstigenaußerschulischen Bildungsangebotendürfen nur Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete teilnehmen. InClubs und Diskothekengilt die 2G-plus-Regel. Eine Maskenpflicht gibt es dort nicht. BeiKultur- und Sportveranstaltungen, Messen, Tagungen und Freizeiteinrichtungen(einschließlich Bädern und Saunen) gilt die 2G-Regel. Es gibt eine Kapazitätsgrenze von 75 Prozent. Die Obergrenze liegt dabei bei 25.000. Stehplätze sind zugelassen. In derGastronomieund derHotelleriegilt die 3G-Regel. In der Gastronomie gibt es keine Sperrstunde mehr. Auch reine Schankwirtschaften dürfen inzwischen wieder, unter Einhaltung der 3G-Regel, öffnen. Dort gilt allerdings ein Tanzverbot und ein Verbot von lauter Musikbeschallung. Wer freiwillig die 2G-plus-Regel anwendet, kann auf die Maskenpflicht verzichten. Auch Tanzen und laute Musik sind dann erlaubt.

    Arbeit und Handel: Welche Corona-Regeln gelten?

    AmArbeitsplatzgilt grundsätzlich 3G. Die gleiche Regel gilt beiDienstleistungenund imHandel. Eine Ausnahme gibt es generell für minderjährige Schüler, die in der Schule regelmäßig getestet werden. Sie haben auch ohne Impfung Zugang zu allen Bereichen.

    Das gilt in Schulen und Kitas

    Derzeit findet an allenSchulenPräsenzunterricht statt. Alle Schüler, unabhängig von ihrem Impf- oder Genesenenstatus, müssen sich regelmäßig testen. An Grund- und Förderschulen finden zweimal pro Woche Pooltests mit Selbsttest am Montag statt. An weiterführenden Schulen wird dreimal pro Woche selbst getestet. In geschlossenen Räumen herrscht Maskenpflicht. InKitasgibt es eine Testnachweispflicht dreimal pro Woche bei kostenfreiem Bezug von drei Selbsttests pro Woche.

    Private Treffen: Was ist erlaubt?

    Bei privaten Treffen gibt es keine Kontaktbeschränkungen mehr - unabhängig vom Impf- oder Genesenen-Status.

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