Der Freistaat Bayern ist dem Beschluss der Bundesregierung gefolgt und hat den Lockdown bis zum 14. Februar verlängert. Mindestens bis zum 12. Februar wird es daher auch keinen Präsenz-Unterricht an bayerischen Schulen geben. Eine Ausnahme soll hierbei für Abiturienten und Berufsschüler im Abschlussjahr gelten. Ab dem 1. Februar soll ein Wechselunterricht für die betroffenen Schüler möglich sein. Kultusminister Michael Piazolo betonte, dass dabei strenge Hygienevorschriften gelten. Das heißt: Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände (einschließlich Klassenzimmer), 1,5 Meter Mindestabstand und Klassen-Trennungen. Außerdem hat der Freistaat den Terminplan der Abschlussprüfungen an Schulen an die Pandemie-Bedingungen angepasst.
Sicherheit in den Alten- und Pflegeheimen wird weiter erhöht
Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen müssen in Zukunft eine
tragen. Laut Gesundheitsminister Klaus Holetschek wird der Freistaat 500.000 FFP2-Masken an die Pflegeheime verteilen. Außerdem erhöht der Freistaat die Testungen der Arbeiter in den Heimen von zwei- auf dreimal die Woche. "Einer der Tests sollte dabei ein PCR-Test sein", empfiehlt Holetschek. Zusätzlich wird eine 48-Stunden-Verpflichtung eingeführt. Das bedeutet, dass nach einem Corona-Ausbruch innerhalb von 48-Stunden die darauffolgenden Testungen abgeschlossen sein müssen. Bei der Terminvergabe oder der Organisation von Impfungen sollen die Pflegeheime in Zukunft auch Unterstützung von der Polizei erhalten, so Holetschek.Söder schließt Grenzkontrollen nicht aus
Ministerpräsident Markus Söder hofft darauf, dass auch innerhalb der Europäischen Union (EU) "einheitliche Pandemie-Bekämpfungs-Maßnahmen" eingeführt werden. Er betont: "Sollte das nicht kommen, werden Grenzkontrollen zwingend notwendig." In Bayern gilt bereits eine wöchentliche Testpflicht für Pendler.
Gottesdienste
Im ÖPNV und beim Einkaufen gilt seit Anfang dieser Woche die FFP2-Maskenpflicht. Diese wird jetzt auch auf Gottesdienste ausgeweitet. Bei Gottesdiensten, bei denen mehr als zehn Teilnehmer erwartet werden, gilt eine Anzeigepflicht bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.
Alkoholverbot wird angepasst
Das bayernweite Alkoholverbot im öffentlichen Raum war am Dienstag, 19. Januar außer Vollzug gesetzt worden.Die Begründung: Die Anordnung eines Alkoholverbots für die gesamte Fläche des Freistaats Bayern sei nicht zulässig. Jetzt hat der Freistaat darauf reagiert und das Alkoholverbot angepasst. Laut Söder soll das Verbot auf öffentlichen Plätzen gelten, die von den jeweiligen Kommunen festgelegt werden.
Home-Office und flexible Arbeitszeiten
Arbeitgeber müssen ihren Angestellten künftig Home-Office ermöglichen. Bis jetzt hatten sich Bund und Länder mit einem Home-Office-Appell begnügt. Dort, wo weiterhin in den Betrieben gearbeitet werden muss und Home-Office nicht möglich ist, ändert sich aber auch einiges. Künftig gilt demnach eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn die notwendigen Abstände nicht eingehalten werden können. Weiter sollen Arbeitgeber möglichst flexible Arbeitszeiten ermöglichen. Dadurch erhoffen sich Bund und Länder eine Entzerrung im ÖPNV und damit weniger Ansteckungsmöglichkeiten beim Bus-, Bahn- und Tramfahren.