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Bayern passt Alkoholverbot an - Kommunen sollen Plätze festlegen

Bayernweites Alkoholverbot gekippt

Bayern passt Alkoholverbot an - Kommunen sollen Plätze festlegen

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    Laut Söder soll das Alkoholverbot weiter auf öffentlichen Plätzen gelten. (Symbolbild)
    Laut Söder soll das Alkoholverbot weiter auf öffentlichen Plätzen gelten. (Symbolbild) Foto: pasja1000 auf Pixabay

    Das bayernweit geltende Alkoholverbot im öffentlichen Raum ist gekippt worden. Jetzt hat der Freistaat darauf reagiert und die Regel angepasst. Laut Söder soll das Alkoholverbot weiter auf öffentlichen Plätzen gelten. Welche Plätze von dem Verbot genau betroffen sind, werden die jeweiligen Kommunen festlegen.   Bezugsmeldung Das bayernweite Alkoholverbot im öffentlichen Raum ist am Dienstag, 19. Januar vorerst außer Vollzug gesetzt worden. Das gibt der Bayerische Gerichtshof in einer Meldung bekannt. Somit darf ab sofort in Bayern wieder im öffentlichen Raum Alkohol getrunken werden.

    Alkoholverbot überschreitet die Verordnungsermächtigung

    Zur Begründung führte der für das Infektionsschutzrecht zuständige 20. Senat aus, dass nach Paragraph 28a des Infektionsschutzgesetzes Alkoholverbote nur an bestimmten öffentlichen Plätzen vorgesehen seien. Die Anordnung eines Alkoholverbots für die gesamte Fläche des Freistaats Bayern überschreite daher die Verordnungsermächtigung des Bundesgesetzgebers. 

    Eine Privatperson hatte einen Eilantrag gegen das Alkoholverbot gestellt

    Damit wurde dem Eilantrag einer Privatperson aus Regensburg insoweit stattgegeben. Die weiter beantragte Außervollzugsetzung der Regelungen über die Kontaktbeschränkungen, die Schließung von Bibliotheken und Archive und die 15-km-Regelung für tagestouristische Ausflüge wurden vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof abgelehnt. Gegen den Beschluss des Senats gibt es keine Rechtsmittel.

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