Gericht: Zwei Jahre auf Bewährung für 23-Jährigen wegen schwerer Körperverletzung

16. Juli 2011 00:00 Uhr von Allgäuer Zeitung
christine rothauscher

Staatsanwalt: "Er ist eine tickende Zeitbombe"

Gedränge auf der Tanzfläche einer Diskothek in Bad Grönenbach. Männer rempeln aneinander. Ein Streit entsteht - und eskaliert. Ein 23-Jähriger schlägt einem anderen ein Bierglas ins Gesicht und verletzt ihn dabei schwer.

So geschehen in einer Nacht im November vergangenen Jahres. Wegen schwerer Körperverletzung wurde der 23-Jährige vor dem Memminger Amtsgericht nun zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Er habe in dem Streit nur schlichten wollen, sagte der Angeklagte vor Gericht. Er habe gesehen, dass sein Freund im Schwitzkasten gehalten wurde und Schläge bekam. > Doch aus dem Spaß wurde Ernst, als der Angeklagte einem Mann, der dabeistand, aber nicht direkt beteiligt war, ein Glas ins Gesicht schlug. Es zerbrach und die Scherben verursachten >, so der Vorsitzende Richter Stefan Nielsen. > Mehrere Narben, davon eine bis zu einem Zentimeter breit quer über eine Wange, trägt der 21-Jährige davon. Er wird vom Angeklagten Schmerzensgeld erhalten.

Die Verteidigung hatte auf eine Beurteilung der Tat nicht als schwere Körperverletzung plädiert. Narben im Gesicht ließen sich nicht vergleichen mit dem Verlust des Seh- oder Hörvermögens, die als Folgen einer schweren Körperverletzung gelten, so Anwalt Wolfgang Bruckmeyer.

Einschlägig vorbestraft

>, sagte Staatsanwalt Dr. Johannes Kormann über den Angeklagten aus Kempten. Er sei bereits zweimal einschlägig vorbestraft. In früheren Jahren musste er wegen gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung in Jugendarrest. Es waren immer Schlägereien in Gaststätten.

Auch Richter Nielsen betonte, dass es > sei, die Strafe auf Bewährung auszusetzen. Für die Tat sei eigentlich Gefängnis angemessen. Aber dem Täter komme sein Geständnis, seine Reue und seine günstige Sozialprognose zugute. Der 23-Jährige lebe in wirtschaftlich und sozial stabilen Verhältnissen und habe Aussicht auf eine Festanstellung als Industriemechaniker. Als Bewährungszeit setzte das Gericht fünf Jahre fest. In dieser Zeit soll der Angeklagte mit einem Bewährungshelfer seinem Gewaltpotenzial auf den Grund gehen. >, so Richter Nielsen.