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Weiler: Brandschutz in bayerischer Bauordnung betrifft vor allem Neubauten

Bürgermeisterversammlung

Weiler: Brandschutz in bayerischer Bauordnung betrifft vor allem Neubauten

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    Weiler: Brandschutz in bayerischer Bauordnung betrifft vor allem Neubauten
    Weiler: Brandschutz in bayerischer Bauordnung betrifft vor allem Neubauten Foto: Elektro+ (tmn)

    Er hat den Ruf eines 'Kostentreibers'. Doch im Unglücksfall sind alle froh, dass es ihn gibt: Beim Treffen der Landkreisbürgermeister stand das Thema Brandschutz im Mittelpunkt. Klare Aussagen dazu macht die bayerische Bauordnung – allerdings bezieht sie sich dabei hauptsächlich auf Neubauten. Drei Viertel der Bauarbeiten finden aber in bestehenden Gebäuden statt.

    Martin van Hazebrouck ist in der Obersten Baubehörde im bayerischen Innenministerium für Brandschutz zuständig. Er machte klar: Neue Anforderungen an den Brandschutz, die ihn unnötig verteuern, gebe es kaum.

    Er verwies aber auch darauf, dass heutige Vorschriften zu Rettungsweg, Brandwand und Feuerverhalten von Baustoffen nicht immer verpflichtend seien: Die Bauordnung gelte im Wesentlichen für Neubauten. Bei bestehenden Gebäuden hingegen gebe es Ausnahmen. Dazu gehöre, dass ein Haus 'wesentlich verändert' werde, dass es für den Bauherrn 'zumutbar' sein und einen direkten Zusammenhang zwischen Umbau und Brandschutzforderungen bestehen müsse.

    Der Experte aus dem Innenministerium ging sogar so weit, dass er 'keine Anpassungspflicht' für ein Treppenhaus sah, wenn in einem zuvor ungenutzten Dachgeschoss eine Wohnung eingebaut werde: Schließlich würden Feuerwehrleitern als zweiter Rettungsweg neben einer Wohnhaustreppe gelten.

    Wie der Lindauer Landratsamtsjurist Robert Fischer verwies er auf ein grundlegendes Problem: Bei älteren Häusern seien Brandschutzkonzepte oft nicht umgesetzt oder gar nicht erst erstellt worden. In anderen Fällen hätten die Gebäudebesitzer bei späteren Umbauten den Brandschutz einfach außer Kraft gesetzt. Solche Mängel zeigten sich oft erst bei einer Feuerbeschau.

    Rauchmelder sollen bis zum Jahr 2017 auch in Bayern in bestehenden Gebäuden Pflicht werden, so van Hazebrouck. Zu kontrollieren, ob die Eigentümer ihre Wohnungen nachrüsten, sei das allerdings nicht.

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