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Wechsel im Vorstand der Sparkasse

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Wechsel im Vorstand der Sparkasse

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    Wechsel im Vorstand der Sparkasse
    Wechsel im Vorstand der Sparkasse Foto: ralf lienert

    Wechsel im Vorstand der Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim. Burkhard Wittmacher verlässt das Unternehmen. Nachfolger wird der 42-jährige Bernd Fischer. Er verantwortet als Vorstand künftig das Firmenkundengeschäft.

    Burkhard Wittmacher ist vom Verwaltungsrat der Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen zum Vorstandsmitglied für das Firmenkundengeschäft gewählt worden, teilt das Unternehmen mit. Da er aus einer Gemeinde im dortigen Landkreis stammt, bedeutet dies für ihn die Rückkehr in seine Heimat. Durch seine frühere Tätigkeit bei der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) ist ihm sein künftiges Geschäftsgebiet bereits bekannt. Die Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen ist etwa doppelt so groß wie die Sparkasse Memmingen-Lindau und zählt zu den 20 größten Sparkassen in Deutschland, weshalb der Wechsel für den 43-jährigen Wittmacher gleichzeitig ein Schritt auf der Karriereleiter ist.

    Der Verwaltungsrat der Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim hat Bernd Fischer zu seinem Nachfolger als Vorstandsmitglied für das Firmenkundengeschäft gewählt. Bernd Fischer ist 42 Jahre alt und stammt aus dem Raum Augsburg. Er verfügt über langjährige Erfahrungen im Firmen- und Privatkundenkundengeschäft. Bereits seit 1999 ist Fischer in leitenden Positionen bei der Commerzbank AG (früher Dresdner Bank AG) in Bayern und Schwaben tätig. Wann genau Bernd Fischer seine Stelle antritt, ist nach Angaben der Sparkasse offen. Es müsse noch mit seinem derzeitigen Arbeitgeber verhandelt werden. Davon ist auch abhängig, wann Burkhard Wittmacher Memmingen verlassen wird.

    Weiterer Vorstand gesucht

    Zum 31. Juli 2011 wird zudem das langjährige Vorstandsmitglied Paul Schwertberger in den Ruhestand gehen. Da die Sparkasse auch in Zukunft von einem Dreiervorstand geführt wird, läuft die Suche nach einem Nachfolger. Das Auswahlverfahren ist noch im Gange. Noch heuer will der Verwaltungsrat über die neue Besetzung entscheiden.

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