Sie sind noch nicht einmal 20 Jahre alt. Doch bis auf einen wurden sie bereits zum Teil mehrfach verurteilt. Gestern nun mussten sich die besagten vier 18 und 19 Jahre alten Männer erneut für mehrere Straftaten verantworten - dieses Mal vor dem Jugendschöffengericht in Kempten.
Räuberische Erpressung, Körperverletzung und Anstiftung zur Falschaussage lauteten die Anschuldigungen. Ein Urteil war gestern bis zum Redaktionsschluss unserer Zeitung nicht gefallen. Wie der Staatsanwalt aus der Anklageschrift verlas, hatten die Vier, die alle seit April 2011 in verschiedenen Gefängnissen in Untersuchungshaft sitzen, Ende 2009 einen jungen Mann in seiner Wohnung aufgesucht und ihn dort verprügelt. Sie drohten außerdem, ihm einen Finger abzuschneiden. Die ganze Aktion filmten sie mit einem Handy. Grund für die Tat: Das Opfer sollte Geld für Drogen bezahlen, die ihm in Kommission überlassen worden waren. Der junge Mann behauptete zwar, es sei statt um Rauschgift um 20 Euro gegangen, die er sich geliehen hatte. Ein Polizist, der als Zeuge aussagte, hielt das aber für unwahrscheinlich: >
Tat mit Handy gefilmt
Ein weiterer Übergriff des kriminellen Quartetts erfolgte im April 2011. Bei diesem zweiten Opfer handelte es sich laut Staatsanwalt um einen jungen Mann, der bei einem Prozess vor dem Kemptener Landgericht aussagen sollte und den die Vier einschüchtern wollten. Sie zwangen das Opfer in ein Auto und fuhren mit ihm in eine Wohnung in Neugablonz. Dort schlugen und traten sie auf den Mann ein. Sie wollten ihn von einer belastenden Zeugenaussage abhalten und zwingen die Schuld in dem Prozess auf sich zu nehmen. Auch diesen Überfall filmten sie mit dem Handy.
Die drei aus Osteuropa stammenden Angeklagten räumten die Vorwürfe ein. Wobei sich ein 19-Jähriger darauf berief, vor den Taten Alkohol getrunken zu haben. Dieser junge Mann stand vor dem gestrigen Verfahren bereits drei Mal vor Gericht - wegen uneidlicher Falschaussage, vorsätzlicher Körperverletzung und Handel mit Betäubungsmitteln. Von den beiden anderen hat einer keine Vorstrafen. Der andere wurden bereits einmal wegen Drogenhandels verurteilt.

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Lückenhafte Angaben
Der Vierte, ein 19-jähriger Deutscher, wollte aussagen, erklärte dabei aber in erster Linie, was er alles nicht mehr wisse. Er habe Alkohol getrunken, Cannabis geraucht und Ecstasy genommen. In der Folge habe er vor und während des ersten Überfalls einen Filmriss gehabt und erst am nächsten Tag auf Video gesehen, was passiert war.
Daraufhin habe er sich beim Opfer entschuldigt.
Auch im zweiten Fall waren seine Angaben lückenhaft. Von der Prügelei habe er nichts mitbekommen und da mit dem Opfer fast nur Russisch gesprochen worden sei, habe er auch wenig verstanden. Der 19-Jährige stand bereits vier Mal vor Gericht und wurde unter anderem wegen Handel und Besitz von Rauschgift sowie unerlaubtem Waffenbesitz verurteilt.